Der EU-Führerschein

Kartenführerschein

Seit 1999 gibt es hierzulande den Führerschein nach EU-Muster; Deutschland war eines der letzten Länder der Europäischen Union, das ihn eingeführt hat. Unsere alten Führerscheine (grau, rosa) bleiben zwar gültig, aber bei Umschreibungen, Erweiterungen oder Ersatz erhält man nur noch die Plastikkarte im Scheckkarten-Format.

Vor Reisen ins Ausland, sogar innerhalb der EU, kann es trotzdem ratsam sein, sich rechtzeitig das neue Dokument zu besorgen. Nicht zu verwechseln ist der EU-Führerschein mit dem so genannten »Internationalen Führerschein« , den man für Reisen außerhalb der EU meist sowieso benötigt. Wenn wir hier von »EU-Führerschein« sprechen, dann ist immer der ganz normale deutsche Führerschein gemeint. Die anderen Länder der EU stellen im Prinzip Führerscheine aus, die genau so aussehen wie unserer.

Damit soll man international viel einfacher belegen können, welche Fahrerlaubnis man besitzt. Deutschland hat sich zum Beispiel erst sehr spät von den althergebrachten Führerscheinklassen (1, 2, 3, 4, 5) verabschiedet und das »neue« Buchstabensystem (A, B, C, D, E) eingeführt. Nun darf jeder EU-Staat aber nationale Sonderklassen definieren, und darum ist es trotz des guten Ansatzes gar nicht so leicht, den Überblick über die Fahrerlaubnisklassen zu behalten.

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