Führerscheinentzug nach verweigerter Untersuchung rechtens

Ältere Autofahrer können grundsätzlich zu einer medizinischen Untersuchung verpflichtet werden. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz hervor. Bei Senioren müsse regelmäßig überprüft werden, ob Mängel in ihrem Leistungsvermögen mit einer verantwortungsbewussten Fahrweise möglicherweise aufgefangen werden könnten, betonten die Richter (Az.: 3 L 527/01).

Das Gericht bestätigte damit die sofortige Entziehung des Führescheins eines 86-jährigen Autofahrers. Nach einem von ihm verursachten Verkehrsunfall hatte die Behörde Zweifel an seiner Fahreignung. Sie forderte den Rentner daher auf, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu unterziehen. Als dieser sich weigerte, entzog sie ihm mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis.

Das Verwaltungsgericht hielt die Reaktion der Behörde für angemessen. Die unberechtigte Weigerung des Autofahrers, sich untersuchen zu lassen, lasse Rückschlüsse auf seine Fahreignung zu, befanden die Richter.

VerwG Mainz (Az.: 3 L 527/01)

Homepage des Autors, Rechtsanwalt Ralf Frommen: www.advokat-online.de

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