Spiegelblick vor dem Abbiegen:
Ein Mal Schauen reicht nicht!

Beim Abbiegen sollte immer auf andere Verkehrsteilnehmer geachtet werden, sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet. Autofahrer beispielsweise, die beim Linksabbiegen mit einem Motorrad zusammenstoßen, das gerade links überholen will, können nicht mit dem vollen Ersatz des Schadens rechnen. In dem verhandelten Fall behauptete der überholende Motorradfahrer, die Pkw-Fahrerin hätte ihr Abbiegevorhaben nicht rechtzeitig angezeigt. Er hätte es erst unmittelbar vor der Kollision bemerkt. Die Pkw-Fahrerin sagte dagegen, sie hätte rechtzeitig geblinkt und sich dann in der Fahrbahnmitte eingeordnet. Die Richter entschieden, dass beide Beteiligten den Schaden je zur Hälfte zu tragen haben.

AG Kassel (Az: 421 C 4260/00)

Anmerkung: Dies gilt insbesondere dann, wenn es keine Zeugen gibt und sich die Unfallbeteiligten über den genauen Unfallhergang nicht einigen können. Aber auch wenn der Geschehensablauf unstreitig ist, wenden die Versicherungen oftmals ein, dass die Pflicht zum zweiten Mal vor dem Abbiegevorgang in den Rückspiegel zu schauen vernachlässigt wurde.

 

Homepage des Autors, Rechtsanwalt Ralf Frommen: www.advokat-online.de

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