Gesetze, Bußgeldkatalog, Urteile

Hier finden Sie unseren Bußgeldrechner und viele wichtige Gesetzestexte für den Straßenverkehr. Im Jahr 2009 wurden geändert: Straßenverkehrs-Ordnung, Fahrerlaubnis-Verordnung und Bußgeldkatalog (Inkrafttreten am 1.9.2009), Straßenverkehrsgesetz (23. Juli 2009) und Prüfungsrichtlinie (1.4.2009).

Bußgeldrechner 2010

Bußgeldrechner Version 2007  

Der FAHRTIPPS-Bußgeldrechner verrät Ihnen, was nach einem Geschwindigkeitverstoß an Bußgeld, Punkten und Folgen in der Probezeit (Aufbauseminar/Nachschulung) auf Sie zukommen kann. Er beherrscht die Rechtslage für Verstöße vor und nach dem 1. Februar 2009.

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Bußgeldkatalog 2009

Fassung des Inkrafttretens vom 01.09.2009. Zuletzt geändert durch: Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 52 S. 2631, ausgegeben zu Bonn am 13. August 2009).

Wer ein Bußgeld von mindestens 40 Euro zu zahlen hat, bekommt in der Regel auch einen oder mehrere Punkte in Flensburg, und Punkte-Verstöße in der Probezeit führen normalerweise zu einer Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Der frühere »Verwarnungsgeldkatalog« ist Bestandteil des Bußgeldkatalogs geworden. Die aktuellsten Änderungen (zum Beispiel im Bereich überhöhte Geschwindigkeit) sind am 1. Februar bzw. 09.04.2009 in Kraft getreten.

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StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)

Fassung des Inkrafttretens vom 01.09.2009. Zuletzt geändert durch: Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 52 S. 2631, ausgegeben zu Bonn am 13. August 2009).

Die wichtigste Fundstelle für Verkehrsregeln, aber wie alle Verordnungstexte nicht ganz einfach zu verstehen! Amtlicher Text mit sämtlichen, großformatigen Abbildungen der Verkehrszeichen und -einrichtungen, auch die Verkehrszeichen in den neuen Anlagen 1 bis 4.

zur Straßenverkehrs-Ordnung

Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Fassung des Inkrafttretens vom 23.07.2009. Letzte Änderung: siehe Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 17. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 43 S. 2023, ausgegeben zu Bonn am 22. Juli 2009).

Regelt hauptsächlich formelle Dinge (Rahmenbedingungen), aber auch Grundsätzliches zur Fahrerlaubnis auf Probe, dem Punktesystem, den Registern beim Kraftfahrt-Bundesamt.

zum Straßenverkehrs-Gesetz

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Fassung des Inkrafttretens vom 01.09.2009. Zuletzt geändert durch: Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 52 S. 2631, ausgegeben zu Bonn am 13. August 2009).

Alles, was mit der Fahrerlaubnis zusammenhängt: Einteilung der Fahrerlaubnisklassen, Ausländische Führerscheine, Dienstfahrerlaubnisse, Begleitetes Fahren (»Führerschein mit 17«), Probezeit, Aufbauseminare etc.

zur Fahrerlaubnis-Verordnung

Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO)

Fassung des Inkrafttretens vom 30.10.2008, zuletzt geändert durch Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008, Bundesgesetzblatt 2008 Teil I Nr. 31 S. 1338, ausgegeben zu Bonn am 29. Juli 2008

Vorschriften für die Ausbildung von Fahrschülern, Verhaltens- und Entscheidungsgrundlagen für Fahrlehrer. Hier werden zum Beispiel der Mindestuntterricht und die Sonderfahrten für jede Klasse geregelt, außerdem Ziele, Inhalte und Abschluss der Ausbildung. Die Ausbildungsbescheinigungen mit Stand Oktober 2008 sind auch dabei.

zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Prüfungsrichtlinie

Richtlinie für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen

Stand: Fassung des Inkrafttretens vom 01.04.2009 (zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 28.01.2009, Verkehrsblatt 2009 S. 129 ff.)

Nach diesen Vorschriften wird in der theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung geprüft. Neu: geänderte Abfahrtskontrolle / Handfertigkeiten, zum großen Teil aufgrund des digitalen Kontrollgeräts, für die Klassen C, C1, D, D1 und T, Inkrafttreten vom 01.04.2009

zur Prüfungsrichtlinie

Fahrlehrergesetz (FahrlG)

Stand: Zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.03.2008 (BGBl. I S. 418)

Vorschriften für den Erwerb des Fahrlehrerscheins ("Fahrlehrerlaubnis"), der Fahrschulerlaubnis und der Anerkennung von Fahrlehrerausbildungsstätten

zum Fahrlehrergesetz

Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG)

Stand: Zuletzt geändert durch Verordnung vom 18.07.2008 (BGBl. I S. 1338)

Ergänzung zum Fahrlehrergesetz: Details zum Fahrlehrerschein, zu Lehrmitteln, Unterrichtsräumen, Ausbildungsfahrzeugen, Mustervorlagen für Tagesnachweis, Preisliste, Ausbildungsnachweis.

zur Durchführungsverordnung

Aktuelle Gerichtsurteile:

Rechtsanwalt Ralf Frommen kommentiert wichtige Entscheidungen aus den Verkehrsgerichten.

zu den Urteilen

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