Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Fassung des Inkrafttretens vom 19.01.2013. Zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.01.2013 (BGBl. I S.35).


   I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
§ 1    Grundregel der Zulassung
§ 2 Eingeschränkte Zulassung
§ 3 Einschränkung und Entziehung der Zulassung
   II. Führen von Kraftfahrzeugen
  1. Allgemeine Regelungen
§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
§ 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas
§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
§ 6a Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96
  2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
§ 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland
§ 8 Ausschluss des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse
§ 9 Vorbesitz einer Fahrerlaubnis anderer Klassen
§ 10 Mindestalter
§ 11 Eignung
§ 12 Sehvermögen
§ 13 Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik
§ 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel
§ 15 Fahrerlaubnisprüfung
§ 16 Theoretische Prüfung
§ 17 Praktische Prüfung
§ 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung
§ 19 Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Ausbildung in Erster Hilfe
§ 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
  3. Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis
§ 21 Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
§ 22 Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle
§ 23 Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen
§ 24 Verlängerung von Fahrerlaubnissen
§ 24a Gültigkeit von Führerscheinen
§ 25 Ausfertigung des Führerscheins
§ 25a Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
§ 25b Ausstellung des Internationalen Führerscheins
  4. Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen
§ 26 Dienstfahrerlaubnis
§ 27 Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis
  5. Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse
§ 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
§ 30 Erteilung einer Fahrlerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 30a Rücktausch von Führerscheinen
§ 31 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  6. Fahrerlaubnis auf Probe
§ 32 Ausnahmen von der Probezeit
§ 33 Berechnung der Probezeit bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 34 Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und Anordnung des Aufbauseminars
§ 35 Aufbauseminare
§ 36 Besondere Aufbauseminare nach § 2b Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 37 Teilnahmebescheinigung
§ 38 Verkehrspsychologische Beratung
§ 39 Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und weiterer Maßnahmen bei Inhabern einer Dienstfahrerlaubnis
  7. Punktsystem
§ 40 Punktbewertung nach dem Punktsystem
§ 41 Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde
§ 42 Aufbauseminare
§ 43 Besondere Aufbauseminare nach § 4 Abs. 8 Satz 4 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 44 Teilnahmebescheinigung
§ 45 Punkterabatt auf Grund freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung
  8. Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen
§ 46 Entziehung, Beschränkung, Auflagen
§ 47 Verfahrensregelungen
  9. Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen
§ 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  10. Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
§ 48a Voraussetzungen
§ 48b Evaluation
  III. Register
  1. Zentrales Fahrerlaubnisregister und örtliche Fahrerlaubnisregister
§ 49 Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister
§ 50 Übermittlung der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Fahrerlaubnisbehörden nach § 2c des Straßenverkehrsgesetzes
§ 51 Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 52 Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 53 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Zentralen Fahrerlaubnisregister nach § 54 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 54 Sicherung gegen Missbrauch
§ 55 Aufzeichnung der Abrufe
§ 56 Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Ausland nach § 56 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 57 Speicherung der Daten in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern
§ 58 Übermittlung von Daten aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern
  2. Verkehrszentralregister
§ 59 Speicherung der Daten im Verkehrszentralregister
§ 60 Übermittlung von Daten nach § 30 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 61 Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes
§ 62 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren nach § 30b des Straßenverkehrsgesetzes
§ 63 Vorzeitige Tilgung
§ 64 Identitätsnachweis
  IV. Anerkennung und Akkreditierung für bestimmte Aufgaben
§ 65 Ärztliche Gutachter
§ 66 Begutachtungsstelle für Fahreignung
§ 67 Sehteststelle
§ 68 Stellen für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in Erster Hilfe
§ 69 Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung
§ 70 Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
§ 71 Verkehrspsychologische Beratung
§ 72 Akkreditierung
  V. Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 73 Zuständigkeiten
§ 74 Ausnahmen
§ 75 Ordnungswidrigkeiten
§ 76 Übergangsrecht
§ 77 Verweis auf technische Regelwerke
§ 78 Inkrafttreten

 

 Anlagen:
Anlage 1     Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas nach § 5 Abs. 2 durch Fahrlehrer
Anlage 2 Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas
Anlage 3 Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern
Anlage 4 Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Anlage 5 Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Anlage 6 Anforderungen an das Sehvermögen
Anlage 7 Fahrerlaubnisprüfung
Anlage 7a Fahrerschulung
Anlage 8 Allgemeiner Führerschein, Dienstführerscheine, Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Anlage 8a Muster der Prüfbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“
Anlage 8b Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1924
Anlage 8c Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968
Anlage 9 Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein
Anlage 10 Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
Anlage 11 Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis
Anlage 12 Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes)
Anlage 13 Punktbewertung nach dem Punktsystem
Anlage 14 Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung
Anlage 15 Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten
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