Mit FSF die Probezeit verkürzen –
nur noch bis Ende 2010 möglich

Probezeit und Zweite Ausbildungsphase

Zwei Jahre Probezeit? Das muss nicht sein! Es gibt doch FSF!

Aber: Das Modell »Fortbildungsseminar für Fahranfänger« läuft zum Jahresende 2010 aus. Wer noch teilnehmen möchte, muss sich beeilen.

Die Probezeit für Fahranfänger dauert üblicherweise zwei Jahre. Sie kann sich (bei Fehlverhalten) auf vier Jahre verlängern.

Seit Anfang 2004 sorgt das Modell der »zweiten Ausbildungsphase« dafür, dass die Probezeit für den Fahranfänger um ein Jahr reduziert wird. Und zwar dann, wenn man an einem »Fortbildungsseminar für Fahranfänger« (so die offizielle Bezeichnung, Abkürzung ist FSF) in einer Fahrschule teilnimmt.

Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie am FSF teilnehmen:

  • Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 6 Monaten
  • Sie sind noch in der Probezeit (egal ob 2- oder 4-jährig)
  • Sie nehmen an einem Fortbildungsseminar in einer Fahrschule teil, die sich für diese Fortbildung qualifiziert hat
  • Das Seminar endet spätestens am 31.12.2010 — danach wird es kein FSF mehr geben.

 

Der Aufbau des Seminars

Das Gesetz schreibt vor, nach welchem Muster die Seminare ablaufen.

  • Insgesamt drei Gruppensitzungen »am runden Tisch« zu je 90 Minuten
  • Eine Übungs- bzw. Beobachtungsfahrt von 60 Minuten pro Teilnehmer. Der Seminarleiter und ein oder zwei Teilnehmer fahren mit.
  • Ein Block mit Sicherheitsübungen von 4 Zeitstunden Dauer, die auf einem abgesperrten Platz unter Anleitung eines geschulten Sicherheitstrainers stattfinden. Schwerpunkt: Bremsen in Gefahrsituationen und Kurventechnik.
  • Die Gruppensitzungen und Fahrtermine wechseln sich ab. Die zweite und vierte Sitzung sind also die Fahrpraxis-Teile. Ob Beobachtungsfahrt oder Sicherheitsübung als erstes durchgeführt wird, ist variabel.
  • Die Teilnehmerzahl: zwischen 6 und 12.
  • Der Zeitraum: Mindestens 2, höchstens 8 Wochen zwischen Seminarbeginn und -ende.

Die Inhalte und Absichten des Seminars

Das Fortbildungsseminar soll eine bewusste Auseinandersetzung mit den Verhaltensmöglichkeiten im Straßenverkehr bewirken und die Fähigkeiten der Teilnehmer verbessern. Das hilft, zukünftige Probleme zu vermeiden. Die Teilnehmer haben zu diesem Zeitpunkt schon einige Monate Fahrerfahrung, darum kann auf einem ganz anderen Level gearbeitet werden als bei der Fahrschulausbildung.

Die Teilnehmer sollen sich in den Sitzungen gut kennen lernen. Sie sollen sich aber auch gegenseitig beobachten und ihr Fahrverhalten miteinander vergleichen. Man tauscht die Erfahrungen aus, die man in der Zeit nach der Führerscheinprüfung gesammelt hat. Es werden Hilfestellungen gegeben (sowohl vom Seminarleiter als auch von allen Teilnehmern). Die Fahrtechnik wird verbessert.

Kosten/Nutzen?

Der deutlichste Effekt: Die restliche Probezeit wird verkürzt, und zwar um ein Jahr. Bei ungeschickter Zeitplanung verschwindet dieser Effekt natürlich zusehends. Es ergibt wenig Sinn, 23 Monate nach der Fahrprüfung auf diese Idee zu kommen, wenn man sowieso einen Monat später aus der Probezeit entlassen würde...

Nichts ist umsonst. Die Teilnahme an einem FSF-Seminar kann zwischen 250 und 400 Euro kosten. Auch hier gilt: Preise vergleichen! Es ist übrigens nicht vorgeschrieben, das Seminar ausgerechnet in seiner »ehemaligen« Fahrschule zu buchen.

Zur Verkürzung der Probezeit kann man am FSF-Seminar nur einmalig teilnehmen. Wenn dann innerhalb der (verkürzten) Probezeit ein schwerer Verstoß nach dem Probezeit-Katalog A oder zwei Verstöße nach Katalog B stattfinden, wird die restliche Probezeit (wie üblich) um zwei Jahre verlängert (auf insgesamt maximal drei Jahre). Man hat also bei rechtzeitiger Teilnahme — so oder so — immer ein Jahr Probezeit weniger als die anderen...

Es kann sich lohnen, bei der Kfz-Versicherung anzurufen und sich nach einem Rabatt für FSF-Seminarteilnehmer zu erkundigen. Einige Versicherer haben günstigere Haftpflicht- und Kaskotarife. Vielleicht amortisieren sich allein dadurch die Kosten für die Teilnahme.

 

Anmeldung und Bescheinigung

Es ist nicht nötig, einen Antrag beim Straßenverkehrsamt zu stellen. Man kann sich in eigener Regie bei der Fahrschule seines Vertrauens zum FSF-Seminar anmelden. Aber nicht jede Fahrschule bietet FSF-Seminare an.

Da die Fahrsicherheits-Übungen von einem anderen Seminarleiter als demjenigen in der Fahrschule durchgeführt werden, erhalten alle Teilnehmer dort eine Bescheinigung, die sie wiederum in der Fahrschule vorweisen müssen.

Nach dem vollständigen Abschluss des FSF-Seminars gibt es eine Teilnahmebescheinigung von der Fahrschule. Diese Urkunde muss man möglichst umgehend (sinnvollerweise bis Ende Dezember 2010) bei der Straßenverkehrsbehörde einreichen, weil erst durch die Vorlage der Bescheinigung die Probezeit verkürzt wird.

Die FSF-Bescheinigung von der Fahrschule erhält nur, wer am gesamten(!) Seminar vollständig teilgenommen hat.

Deshalb: Alle Termine fett im Kalender markieren, damit man keinen versäumt!

 

 

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