FSF: Probezeit verkürzen durch zweite Ausbildungsphase

Probezeit und Zweite Ausbildungsphase

Zwei Jahre Probezeit?

Das muss nicht sein! Es gibt doch FSF!

Die meisten Bundesländer nehmen am Modell der »zweiten Ausbildungsphase« teil. Das ermöglicht die Verkürzung der Probezeit um ein ganzes Jahr.

Die Probezeit dauert üblicherweise zwei Jahre. Sie kann sich (bei Fehlverhalten) sogar auf vier Jahre verlängern. So war das bisher.

Seit Anfang 2004 sorgt das Modell der »zweiten Ausbildungsphase« dafür, dass Fahranfänger bereits nach einem Jahr aus der Probezeit entlassen werden können! Und zwar dann, wenn sie an einem »Fortbildungsseminar für Fahranfänger« (so die offizielle Bezeichnung, Abkürzung ist FSF) in einer Fahrschule teilnehmen.

Gehören Sie auch zu den glücklichen Fahranfängern, die davon profitieren können? Hier sind die...

Voraussetzungen:

  • Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 6 Monaten
  • Sie sind noch in der Probezeit (egal ob 2- oder 4-jährig)
  • Sie wohnen in einem Bundesland, das bei diesem Modell mitmacht
  • Sie nehmen an einem Fortbildunsseminar in einer Fahrschule teil, die sich für diese Fortbildung qualifiziert hat

Hiervon können also alle Fahranfänger profitieren, die vor maximal vier Jahren den Führerschein erhalten haben und noch in der Probezeit stecken. Es spielt dabei keine Rolle, wann der Führerschein erworben wurde (das heißt, die FSF-Teilnahme ist nicht auf »neue« Fahrerlaubnisse ab 2004 beschränkt!)

Der Aufbau des Seminars

Das Gesetz schreibt vor, nach welchem Muster die Seminare ablaufen.

  • Insgesamt drei Gruppensitzungen »am runden Tisch« zu je 90 Minuten
  • Eine Übungs- bzw. Beobachtungsfahrt von 60 Minuten pro Teilnehmer. Der Seminarleiter und ein oder zwei Teilnehmer fahren mit.
  • Ein Block mit Sicherheitsübungen von 4 Zeitstunden Dauer, die auf einem abgesperrten Platz unter Anleitung eines geschulten Sicherheitstrainers stattfinden. Schwerpunkt: Bremsen in Gefahrsituationen und Kurventechnik.
  • Die Gruppensitzungen und Fahrtermine wechseln sich ab. Die zweite und vierte Sitzung sind also die Fahrpraxis-Teile. Ob Beobachtungsfahrt oder Sicherheitsübung als erstes durchgeführt wird, ist variabel.
  • Die Teilnehmerzahl: zwischen 6 und 12.
  • Der Zeitraum: Mindestens 2, höchstens 8 Wochen zwischen Seminarbeginn und -ende.

Die Inhalte und Absichten des Seminars

Das Fortbildungsseminar soll eine bewusste Auseinandersetzung mit den Verhaltensmöglichkeiten im Straßenverkehr bewirken und die Fähigkeiten der Teilnehmer verbessern. Das hilft, zukünftige Probleme zu vermeiden. Die Teilnehmer haben zu diesem Zeitpunkt schon einige Monate Fahrerfahrung, darum kann auf einem ganz anderen Level gearbeitet werden als bei der Fahrschulausbildung.

Die Teilnehmer sollen sich in den Sitzungen gut kennen lernen. Sie sollen sich aber auch gegenseitig beobachten und ihr Fahrverhalten miteinander vergleichen. Man tauscht die Erfahrungen aus, die man in der Zeit nach der Führerscheinprüfung gesammelt hat. Es werden Hilfestellungen gegeben (sowohl vom Seminarleiter als auch von allen Teilnehmern). Die Fahrtechnik wird verbessert.

Kosten/Nutzen?

Der deutlichste Effekt: Die restliche Probezeit wird verkürzt, und zwar um ein Jahr. Bei ungeschickter Zeitplanung verschwindet dieser Effekt natürlich zusehends. Es macht wenig Sinn, 23 Monate nach der Fahrprüfung auf diese Idee zu kommen, wenn man sowieso einen Monat später aus der Probezeit entlassen würde...

Nicht ist umsonst. Die Teilnahme an einem FSF-Seminar dürfte sich um 300 bis 400 Euro einpendeln. Auch hier gilt: Preise vergleichen! Am besten früh genug, denn 6-12 Monate nach der Fahrprüfung lohnt sich die einjährige Probezeitverkürzung schließlich noch am meisten. Es ist übrigens nicht vorgeschrieben, das Seminar ausgerechnet in seiner »ehemaligen« Fahrschule zu buchen.

Zur Verkürzung der Probezeit kann man am FSF-Seminar nur einmalig teilnehmen. Wenn dann innerhalb der (verkürzten) Probezeit ein schwerer Verstoß nach dem Probezeit-Katalog A oder zwei Verstöße nach Katalog B stattfinden, wird die restliche Probezeit (wie üblich) um zwei Jahre verlängert (auf insgesamt maximal drei Jahre). Man hat also bei rechtzeitiger Teilnahme — so oder so — immer ein Jahr Probezeit weniger als die anderen...

Lohnen dürfte es sich, bei der Kfz-Versicherung anzurufen und sich nach einem Rabatt für FSF-Seminarteilnehmer zu erkundigen. Einige Versicherer haben signalisiert, dass hier Möglichkeiten bestehen, an günstigere Haftpflicht- und Kaskotarife zu kommen. Vielleicht amortisieren sich allein dadurch die Kosten für die Teilnahme. Eventuell sollte man sogar den Versicherer wechseln, wenn der bisherige kein Entgegenkommen zeigt.

 

Anmeldung und Bescheinigung

Es ist nicht nötig, einen Antrag beim Straßenverkehrsamt zu stellen. Man kann sich in eigener Regie bei der Fahrschule seines Vertrauens zum FSF-Seminar anmelden. Aber nicht jede Fahrschule bietet FSF-Seminare an.

Da die Fahrsicherheits-Übungen von einem anderen Seminarleiter als demjenigen in der Fahrschule durchgeführt werden, erhalten alle Teilnehmer dort eine Bescheinigung, die sie wiederum in der Fahrschule vorweisen müssen.

Nach dem vollständigen Abschluss des FSF-Seminars gibt es eine Teilnahmebescheinigung von der Fahrschule. Diese Urkunde muss man möglichst bald bei der Straßenverkehrsbehörde einreichen, weil erst durch die Vorlage der Bescheinigung die Probezeit verkürzt wird.

Die FSF-Bescheinigung von der Fahrschule erhält nur, wer am gesamten(!) Seminar vollständig teilgenommen hat.

Wer unverschuldet bei einer Sitzung fehlt (Krankheit, Unfall, ...), dem kann die Behörde gestatten, diesen Termin in einem späteren Seminar nachzuholen. Das muss aber ausdrücklich beantragt und bewilligt werden, und produziert möglicherweise erneute Kosten.

Deshalb: Alle Termine fett im Kalender markieren, damit man keinen versäumt!

 

Das Problem mit den Bundesländern...

Nicht alle Länder ziehen bei FSF mit. Wer in

  • Niedersachsen
  • Mecklenburg-Vorpommern oder
  • Schleswig-Holstein

wohnt, schaut leider in die Röhre. Landesrecht will es so, dass es für Einwohner dieser Bundesländer keine Möglichkeit zur Probezeitverkürzung gibt. Zwar könnte man das Seminar in einem benachbarten Bundesland besuchen, aber die eigene Straßenverkehrsbehörde »daheim« erkennt es ja nicht an. Man müsste also schon den Wohnsitz dauerhaft verlegen...

 

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