Ausländische Führerscheine in der Bundesrepublik Deutschland

Zwischen vielen Staaten der Welt gibt es Abkommen bzw. Regelungen, wodurch Fahrerlaubnisse gegenseitig akzeptiert werden. Man kann hauptsächlich zwei große Themengebiete unterscheiden, nämlich die Anerkennung und die Umschreibung von Fahrerlaubnissen.

Ausländischer Führerschein

Anerkennung von Fahrerlaubnissen

Dabei geht es um die Frage, ob überhaupt, und wenn ja für wie lange der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge führen darf, wenn er sich beispielsweise als Urlauber, Berufspendler, Durchreisender usw. hier aufhält, und sein ständiger Wohnort im Ausland liegt. Interessant ist hierbei auch die Frage nach dem Mindestalter, die im Jahr 2011 neu geregelt worden ist (siehe nächste Seite).
 

Umschreibung von Fahrerlaubnissen

Damit ist gemeint, unter welchen Bedingungen eine ausländische Fahrerlaubnis endgültig in eine deutsche umgewandelt werden kann, nachdem der Inhaber seinen Wohnort nach Deutschland verlegt hat. Dabei interessiert vor allem auch folgende Frage: Kann ein deutscher Staatsbürger eine ausländische Fahrerlaubnis erwerben und sie anschließend hier umschreiben lassen? Sie werden sehen: Die Bedingungen sind, je nachdem aus welchem Land der ausländische Führerschein stammt, sehr unterschiedlich.
 

Gesetzestexte und Beispiele

Fundstelle für die gesetzlichen Regelungen ist die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Die entsprechenden Links sind unten auf dieser Seite zu finden. Beim Auslandsführerschein handelt es sich um ein recht komplexes Thema, das in der täglichen Diskussion zum Teil falsch dargestellt wird. Deshalb soll auf den folgenden Seiten das Thema Anerkennung und Umschreibung jeweils getrennt betrachtet werden.
 

»Fahrerlaubnis« oder »Führerschein«?

Eigentlich muss man zwischen diesen beiden Begriffen strikt trennen. Die Fahrerlaubnis ist eine Genehmigung, in einem Land bestimmte Kraftfahrzeuge zu führen. Der Führerschein dient nur als Dokument, mit dem man dieses Recht bestätigt bekommt. Deshalb kostet »Fahren ohne Führerschein«; auch nur ein geringes Verwarnungsgeld (wenn man den »Lappen vergessen« hat), aber »Fahren ohne Fahrerlaubnis« stellt eine Straftat dar (weil eine Genehmigung überhaupt nicht erteilt worden ist), die mit Geld- und Freiheitsstrafe bedroht ist.

Im Folgenden werden die beiden Audrücke nicht so streng voneinander abgegrenzt, weil dies hier keinen besonderen Sinn macht und umgangssprachlich sowieso kein Unterschied besteht: Eine amerikanische Fahrerlaubnis ist im Sprachgebrauch das gleiche wie ein amerikanischer Führerschein.

Es sollte allerdings deutlich werden, dass jemand, der einen offiziell erteilten ausländischen Führerschein besitzt, deswegen nicht automatisch eine Fahrerlaubnis für Deutschland hat...

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