EU- und EWR-Staaten

EU-Führerschein

Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums müssen ihren Führerschein bei uns nicht umschreiben lassen, er ist in Deutschland voll gültig.

 

Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union (EU)
Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
Belgien Luxemburg seit 1.5.2004 Liechtenstein
Dänemark Niederlande Estland Slowakei Island
Deutschland Österreich Lettland Slowenien Norwegen
Finnland Portugal Litauen Tschechien  
Frankreich Schweden Malta Ungarn  
Griechenland Spanien Polen Zypern (griech.)  
Irland Großbritannien      
Italien        

Wichtig für Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis: Ist die Fahrerlaubnis jünger als 2 Jahre, so muss er in Deutschland bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde registriert werden (wegen der Fahrerlaubnis auf Probe: Restprobezeit läuft in Deutschland weiter).

Befristete Führerscheine der Klassen A, B oder BE (oder eine Unterklasse), die noch nicht länger als 2 Jahre abgelaufen sind, können problemlos umgeschrieben werden.

EU-/EWR-Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE müssen innerhalb von 185 Tagen nach der Einreise registriert werden, wenn der ordentliche Wohnsitz nach Deutschland verlegt wird.

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