EU- und EWR-Staaten
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Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums müssen ihren Führerschein bei uns nicht umschreiben lassen, er ist in Deutschland voll gültig.
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Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union (EU) |
Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) |
| Belgien |
Luxemburg |
seit 1.5.2004 |
Liechtenstein |
| Dänemark |
Niederlande |
Estland |
Slowakei |
Island |
| Deutschland |
Österreich |
Lettland |
Slowenien |
Norwegen |
| Finnland |
Portugal |
Litauen |
Tschechien |
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| Frankreich |
Schweden |
Malta |
Ungarn |
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| Griechenland |
Spanien |
Polen |
Zypern (griech.) |
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| Irland |
Großbritannien |
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| Italien |
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Wichtig für Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis: Ist die Fahrerlaubnis jünger als 2 Jahre, so muss er in Deutschland bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde registriert werden (wegen der Fahrerlaubnis auf Probe: Restprobezeit läuft in Deutschland weiter).
Befristete Führerscheine der Klassen A, B oder BE (oder eine Unterklasse), die noch nicht länger als 2 Jahre abgelaufen sind, können problemlos umgeschrieben werden.
EU-/EWR-Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE müssen innerhalb von 185 Tagen nach der Einreise registriert werden, wenn der ordentliche Wohnsitz nach Deutschland verlegt wird.
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