Vereinfachte Führerschein-Umschreibung, Fortsetzung Anlage 11
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Aus der Anlage 11 zur FeV kann man entnehmen, ob bei einer Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland eine theoretische oder praktische Prüfung fällig wird.
Hier der zweite Teil der Anlage, zuletzt geändert am 18.7.2008
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(USA und Kanada, die ebenfalls zur Anlage 11 gehören, siehe vorherige Seite)
Anlage 11 zu § 31 FeV (Fortsetzung)
Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis 1)
| Ausstellungsstaat |
Klasse(n) |
Theoretische
Prüfung |
Praktische Prüfung |
Andorra |
alle |
nein |
nein |
Französisch Polynesien |
alle |
nein |
nein |
Guernsey |
alle |
nein |
nein |
Insel Man |
alle |
nein |
nein |
Israel |
B |
nein |
nein |
Japan |
alle |
nein |
nein |
Jersey |
alle |
nein |
nein |
Kroatien |
alle |
nein |
nein |
Monaco |
alle |
nein |
nein |
Neukaledonien |
alle |
nein |
nein |
Neuseeland |
1, 610) |
ja |
nein |
Republik Korea |
1, 21) |
nein |
nein |
San Marino |
alle |
nein |
nein |
Schweiz |
alle |
nein |
nein |
Singapur |
alle |
nein |
nein |
Südafrika |
alle |
nein |
nein |
Taiwan2) |
B/BE1) |
nein |
ja |
1) Amtl. Anm.: Soweit in der Spalte „Klasse(n)“ nicht „alle“,
sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt
aufgrund dieser Klasse(n) nur die Erteilung der Klasse B.
2) Amtl. Anm.: Fahrerlaubnisse, die im tatsächlichen Herrschaftsbereich
der Behörden in Taiwan erteilt wurden. Deutschland unterhält keine
diplomatischen Beziehungen zu Taiwan
10)Amtl. Anm.: Die Umschreibung der Klasse 6 erfolgt in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse A beschränkt, sofern der Inhaber das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im Übrigen wird die Fahrerlaubnis der Klasse A unbeschränkt erteilt.
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