Die Nachschulung
(»Aufbauseminar« , ASF)

In den achtziger Jahren wurde der Ausdruck »Nachschulungskurs« geprägt, der heute gar nicht mehr gerne verwendet wird, weil er so belehrend klingt. Gemeint ist ein Aufbauseminar, an dem Fahranfänger teilnehmen, die innerhalb der Probezeit mit einem Verkehrsdelikt auffällig geworden sind.

Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen »ertappt« wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Bescheinigung nachreicht.

Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt. Mit theoretischem Unterricht hat das aber nichts zu tun. Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.

Aufbauseminare müssen aus mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern bestehen. Deshalb können diese Kurse erst stattfinden, wenn die Mindest-Teilnehmerzahl erreicht ist. In Einzelfällen kann das dazu führen, dass eine von der Behörde gesetzte Frist versäumt wird, wenn man sich zu spät um einen Teilnehmerplatz gekümmert hat.

Wer vollständig an allen Kurssitzungen und der Fahrprobe teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss wiederum der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Frist (also am besten unverzüglich) vorgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass man den Führerschein behalten darf.

Die Kosten für ASF können sehr unterschiedlich sein, je nach der örtlichen Preissituation der Fahrschulen. Es sind schon Nachschulungen für unter 100 EURO angeboten worden, was sicher außergewöhnlich niedrig ist; das Fahrschulhonorar für Aufbauseminare pendelt sich zur Zeit bei etwa 200-250 EURO ein.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.8.01-005 / 3 Fehlerpunkte

Was führt in der Probezeit zur Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen?

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeld und Fahrverbot

Verkehrsstraftaten, die in das Zentralregister eingetragen werden

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeld

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.8.01-006 / 3 Fehlerpunkte

Was soll mit der Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit erreicht werden?

Eine Verbesserung der Gefahrerkennung

Eine rücksichtsvollere und risikobewusstere Einstellung zum Straßenverkehr

Ein Abbau der Punkte im Verkehrszentralregister