Die Führerscheinklassen

Verwirrend: Die EU-Führerscheinklassen

Obwohl seit 1998 in Kraft, hat man sich in Deutschland noch nicht so recht mit den EU-Fahrerlaubnisklassen angefreundet (deshalb werden in Stellenanzeigen weiterhin »Fahrer mit Führerschein Klasse 2 gesucht«).

Hier eine Übersicht.

Die Benennung der Fahrerlaubnisklassen nach dem Schema A, B, C, D, E ist nun grundsätzlich in der Europäischen Union einheitlich. Das deutsche Zahlensystem wurde also aufgegeben, es sind jedoch weiterhin nationale Sonderklassen und Einschränkungen in jedem EU-Land zulässig.

Es folgt die »Grobstruktur« mit einigen Merkhilfen:

    A    bedeutet  Motorrad; früher Klasse 1
    B    bedeutet  Pkw; früher Klasse 3
    C    bedeutet  Lkw; früher Klasse 2
    D    bedeutet  Bus; früher KOM-Schein
    E    bedeutet  Anhänger; Anhängerklassen gab es früher nicht.

Also bisher ist es noch ziemlich klar: A-B-C-D-E, von klein nach groß.

Außerdem sind da noch

    M    (wie Moped) für Kleinkrafträder, Mokicks, Roller bis 45 km/h,
    L     (wie Landwirtschaft) für Zugmaschinen bis 32 km/h,
    T     (wie Traktor) für große Zugmaschinen

... und seit Februar 2005 die neue Klasse

    S     (wie Spaß?) für Trikes, Quads und Microcars bis 45 km/h.

Sie vermissen die Mofas? Für Mofas gibt es keinen eigenen Führerschein; hier erwirbt man lediglich eine so genannte Prüfbescheinigung.

Außerdem müssen noch solche Gebilde wie »C1E« erklärt werden: C1 ist eine Unterklasse von C (für kleinere Lkw), und mit dem E darf noch ein Anhänger dran. So gibt es ebenfalls kleinere Unterklassen für Busse (D1, D1E) und Krafträder (A1).

Auf dem Kartenführerschein eines Verkehrsteilnehmers, der sämtliche Führerscheinklassen besitzt, steht summa summarum die folgende komplexe Formel, die spontan an Mathematikunterricht erinnert:

[A] [BE] [C1E] [CE] [DE] [MLST]

Dieser Ausdruck entspricht den früheren Klassen »1, 2 und KOM«.

Auf den folgenden FAHRTIPPS-Seiten erfahren Sie zu jeder Fahrerlaubnisklasse, welche Fahrzeuge Sie damit in Deutschland fahren dürfen, welche anderen Klassen jeweils eingeschlossen sind und welche Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften in der Fahrschule gelten.

Einen Vergleich zwischen alten und neuen Fahrerlaubnisklassen beim Umtausch Ihres grauen oder rosa Führerscheins (besonders anzuraten vor Urlaubsfahrten ins Ausland!) finden Sie in der Anlage 3 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.02-103 / 3 Fehlerpunkte

Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr Pkw hat folgende Daten:|- Leermasse 900 kg|- zulässige Gesamtmasse 1.400 kg|- zulässige Anhängelast 1.000 kg|Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen?

Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von

950 kg

1.000 kg

850 kg

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.02-007 / 3 Fehlerpunkte

Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse A1. Welches der beschriebenen Krafträder dürfen Sie fahren?

Hubraum: 120 cm³; Leistung: 11 kW; bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h

Hubraum: 150 cm³; Leistung: 10 kW; bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h

Hubraum: 100 cm³; Leistung: 12 kW; bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 90 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.02-009 / 3 Fehlerpunkte

Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse M. Welchen Motorroller dürfen Sie fahren?

Hubraum: 50 cm³; Höchstgeschwindigkeit: 70 km/h

Hubraum: 50 cm³; Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h

Hubraum: 75 cm³; Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h

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