Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse A1: Leichtkrafträder
Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele mit sechzehn
Jahren. Mit ihm darf man sogar schon auf die Autobahn, obwohl man sich angenehmere
Fahrten vorstellen kann, denn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bleibt für
die noch nicht Volljährigen auf 80 km/h beschränkt. Vorteil gegenüber
der Klasse M: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.
| Mindestalter: |
16 Jahre |
| Voraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus. |
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV und § 76 FeV): |
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer
durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h,
wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
|
| Befristung: |
Die Klasse A1 ist unbefristet gültig. |
| Einschluss: |
Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M. |
| Sonstiges: |
Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt
werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. |
| Sonderfahrten Klasse A1 |
Überland |
Autobahn |
Dunkelfahrt |
| bei Ersterwerb |
5 |
4 |
3 |
| bei Erweiterung von einer anderen Klasse |
5 |
4 |
3 |
| Dauer der Fahrprüfung |
45 Minuten |
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.02-007 / 3 Fehlerpunkte
Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse A1. Welches der beschriebenen Krafträder dürfen Sie fahren?
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 | Hubraum: 100 cm³; Leistung: 12 kW; bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 90 km/h |
 | Hubraum: 150 cm³; Leistung: 10 kW; bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h |
 | Hubraum: 120 cm³; Leistung: 11 kW; bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h |
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