Prüfbescheinigung für Mofas
Eine Mofa-Prüfbescheinigung stellt im offiziellen Sprachgebrauch weder einen »Führerschein« noch eine Fahrerlaubnis dar. Sie wird aber der Vollständigkeit halber hier mit aufgeführt. Die Mofa-Ausbildung findet entweder in einer Fahrschule statt oder auf weiterführenden Schulen, die dafür qualifizierte Lehrkräfte haben. Außer einigen Übungsfahrten wird nur theoretisch geprüft, eine Fahrprüfung gibt es nicht.
| Mindestalter: |
15 Jahre |
| Voraussetzungen: |
Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben (§
5 FeV). |
Fahrzeuge
(siehe § 4 FeV): |
einspurige, einsitzige
Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln , wenn ihre
Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf
ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für
die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein. |
| Befristung: |
Die MOFA-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig. |
| Einschluss: |
Die MOFA-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen
ein. |
| Sonstiges: |
Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung,
stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden (§ 76
Nr. 3 FeV). |
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.03-002 / 3 Fehlerpunkte
Wie schnell darf ein Mofa (kein Leichtmofa) höchstens fahren?
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012 / 2 Fehlerpunkte
Womit darf man hier nicht fahren?
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 | Mit Kleinkrafträdern |
 | Mit Mofas |
 | Mit Leichtkrafträdern |
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