Führerschein/Fahrerlaubnis Klasse L
|
 |
Der Einstieg in die Zugmaschinen-Welt. Mit Klasse L darf man bis zu zwei Anhänger
ziehen, und das ohne vorgeschriebene Fahrausbildung.
Übrigens: Mit einer Pkw-Fahrerlaubnis Klasse B oder BE besitzt man automatisch auch die Klasse L.
|
| Mindestalter: |
16 Jahre |
| Voraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse L setzt keinen anderen Führerschein voraus. |
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV): |
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. |
| Befristung: |
Die Klasse L ist unbefristet gültig. |
| Einschluss: |
Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse L. Klasse L selbst schließt keine anderen Führerscheinklassen ein. |
| Sonstiges: |
In Klasse L ist keine Fahrausbildung vorgeschrieben, es wird nur die theoretische
Prüfung verlangt. |
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.02-401 / 3 Fehlerpunkte
Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse L. Welche Fahrzeuge dürfen Sie fahren?
|
 | Landwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h |
 | Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h |
 | Landwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h |
 | |
Passender Artikel bei amazon.de:
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|