Die Führerscheinprüfungen
Die letzten Hürden auf dem Weg zum Führerschein sind oft gar nicht so
schwer, wie man sie sich vorstellt. Für fast alle Führerscheinklassen
gibt es eine theoretische und ein praktische Prüfung. Ihre Fahrschule bereitet Sie vor und unterstützt Sie, wenn es soweit ist, mit Rat und Tat.
Die Theoretische Prüfung
Gut gelernt ist schon fast bestanden, denn die theoretische Prüfung besteht
aus exakt denselben Fragen, die Sie schon vom Übungsbogen kennen. Sie funktioniert
nach dem »Kreuzchen-Prinzip« (Multiple Choice), d.h. man kreuzt die
richtigen Antworten an und trägt ab und zu eine Zahl als richtige Antwort ein. Die Fragen haben eine bestimmte Fehler-Wertigkeit (2 bis 5 Fehlerpunkte).
Seit dem 1.7.2004 gibt es Neuregelungen bei der Bewertung der theoretischen Prüfung: Mit maximal 10 Fehlerpunkten (früher: 9) aus 30 Fragen hat man die Pkw-Prüfung bestanden, man darf dabei jedoch nicht zwei Fragen falsch beantworten, die mit 5 Fehlerpunkten bewertet sind.
Die Prüfungs-Fragebögen enthalten wörtlich genau dieselben Fragen
wie die Fahrschul-Übungsbögen. Natürlich können die Fragen
in der Prüfung anders »gemixt« sein.
Die Prüfungen werden von einem amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer abgenommen. Prüforganisationen sind, je nach Standort, TÜV
oder DEKRA. In seltenen Fällen kann die Prüfung auch in der Fahrschule
stattfinden.
Ein Fahrschüler kann die theoretische Prüfung erst ablegen (frühestens
drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters), wenn er
- mindestens den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht komplett besucht
hat und die Fahrschule davon überzeugt ist, dass er die nötigen
Kenntnisse besitzt,
- die Fahrschule ihm darüber eine Ausbildungsbescheinigung ausgestellt
hat,
- und der amtliche Prüfauftrag inzwischen bei der Prüfstelle TÜV
oder DEKRA angekommen ist.
Wer Schwierigkeiten beim Lesen hat und die theoretische Prüfung lieber
mündlich (als Einzelkandidat vor dem Prüfer) machen möchte, sollte
sich mit seinem Fahrlehrer absprechen. Die Fahrschule muss einen Einzelprüftermin
beantragen. Eine mündliche Prüfung ist wesentlich teurer als eine normale.
Es gibt Fragebögen auch in vielen ausländischen Sprachen, in denen man
auch geprüft werden kann. Einen Sprachtest muss man deswegen nicht machen
(den gibt es nicht mehr). Prüfungen mit Dolmetscher werden meist nicht mehr
durchgeführt. Für einige Sprachen gibt es sogenannte Minidisc-Prüfungen (dort wird der Text aus einem Minidisc- Spieler in der Landessprache vorgelesen).
Infos darüber in der Fahrschule.
Eine nicht bestandene theoretische Prüfung kann frühestens nach zwei
Wochen wiederholt werden (die Drei-Monats-Klausel/Sperrfrist ist mit Wirkung zum Oktober 2008 weggefallen).
Bei der Erweiterung der leistungsbeschränkten Klasse A auf die unbeschränkte
Klasse A vor Ablauf der 2-jährigen Frist entfällt die theoretische Prüfung.
Die Praktische Prüfung (Fahrprüfung)
Vorraussetzungen
Die Fahrprüfung kann nach bestandener theoretischer Prüfung (und
frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters) abgelegt werden,
wenn der Bewerber durch seine Ausbildung in der Lage ist, die Prüfung zu
bestehen (darüber entscheidet der Fahrlehrer), sowie alle vorgeschriebenen
Ausbildungsfahrten durchgeführt wurden.
Was wird geprüft?
- Die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges
- Kenntnis und Anwendung der Verkehrsregeln
- die nötigen technischen Kenntnisse (das gilt besonders für die LKW-
und Busklassen, aber seit 1999 auch für die Klasse B (PKW).
- die Anwendung einer umweltbewussten Fahrweise
- Bestimmte Grundfahraufgaben, die die Beherrschung des Fahrzeugs bei langsamer Fahrt zeigen. Seit dem 1.7.2004 gibt es in den Klassen C und D einige neue Grundfahraufgaben, in den Pkw- und Motorradprüfungen fällt dagegen »Anfahren an der Steigung« weg.
Die Prüfung umfasst nicht nur den Stadtverkehr, sondern auch Landstraße
und Kraftfahrtstraße bzw: Autobahn (außer Klassen M und T). Es gibt
aber keine festgelegten Prüfungsstrecken.
Wie lange dauert die Fahrprüfung?
Klassen C, CE, C1, C1E, D, D1: 75 Minuten
Klassen DE, D1E: 70 Minuten
Klassen A, T: 60 Minuten
Klassen A1, B, BE: 45 Minuten
Klassen M, S: 30 Minuten
Was ist mit den übrigen Klassen?
Für die Klasse L muss man keine Fahrprüfung machen. Das gleiche
gilt für die Prüfungsbescheinigung zum Führen von Mofas.
Wann und wie oft darf man eine Prüfung wiederholen?
Eine nicht bestandene Prüfung darf man grundsätzlich erst nach
14 Tagen wiederholen. Inzwischen sollte ausreichend »nachgeschult« werden.
Die Sperrfrist von drei Monaten, die nach jeweils drei nicht bestandenen Prüfungen früher verhängt wurde, gibt es seit Oktober 2008 nicht mehr. Auch der so genannte »Idiotentest« (medizinisch-psychologische
Untersuchung, weil man drei mal durch die Prüfung gefallen war) geistert
noch hartnäckig als Gerücht herum, er wurde aber in Wirklichkeit schon vor
zwei Jahrzehnten abgeschafft! Mit anderen Worten: Die Anzahl der Versuche, die Fahrprüfungen zu bestehen,
ist für jeden Kandidaten im Prinzip unbegrenzt.
Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt (abgesehen davon, dass
der Führerscheinantrag nach einem Jahr vom Straßenverkehrsamt eingezogen
wird und dann wieder neu gestellt werden muss, außerdem gilt die bestandene
theoretische Prüfung auch nur ein Jahr lang).
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