Bußgeldkatalog 2024

Fassung des Inkrafttretens vom 04.12.2010. Zuletzt geändert durch: Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 01.12.2010 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 60 S. 1737, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2010).

Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro
  Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
 
64  Beim Ein- oder Aussteigen einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet
StVO § 14 Abs. 1; § 49 Abs. 1 Nr. 14
10 €
64.1  - mit Sachbeschädigung
StVO § 14 Abs. 1; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 14
25 €
65  Fahrzeug verlassen, ohne die nötigen Maßnahmen getroffen zu haben, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden
StVO § 14 Abs. 2 Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 14
15 €
65.1  - mit Sachbeschädigung
StVO § 14 Abs. 2 Satz 2; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 14
25 €
  Liegenbleiben von Fahrzeugen
 
66  Liegen gebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht oder nicht wie vorgeschrieben abgesichert, beleuchtet oder kenntlich gemacht und dadurch einen anderen gefährdet
StVO § 15, auch i.V.m. § 17 Abs. 4 Satz 1, 3; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 15
40 €
  Abschleppen von Fahrzeugen
 
67  Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs die Autobahn nicht bei der nächsten Ausfahrt verlassen oder mit einem außerhalb der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeug in die Autobahn eingefahren
StVO § 15a Abs. 1, 2; § 49 Abs. 1 Nr. 15a
20 €
68  Während des Abschleppens Warnblinklicht nicht eingeschaltet
StVO § 15a Abs. 3; § 49 Abs. 1 Nr. 15a
5 €
69  Kraftrad abgeschleppt
StVO § 15a Abs. 4; § 49 Abs. 1 Nr. 15a
10 €
  Warnzeichen
 
70  Missbräuchlich Schall- oder Leuchtzeichen gegeben und dadurch einen anderen belästigt oder Schallzeichen gegeben, die aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen
StVO § 16 Abs. 1, 3; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 16
10 €
71  Als Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle oder für die Dauer des Ein- und Aussteigens der Fahrgäste entgegen der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung nicht eingeschaltet
StVO § 16 Abs. 2 Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 16
10 €
72  Warnblinklicht missbräuchlich eingeschaltet
StVO § 16 Abs. 2 Satz 2; § 49 Abs. 1 Nr. 16
5 €
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