Bußgeldkatalog 2024

Fassung des Inkrafttretens vom 04.12.2010. Zuletzt geändert durch: Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 01.12.2010 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 60 S. 1737, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2010).

Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro
  Einfahren und Anfahren
47  Aus einem Grundstück, einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1, 242.2), einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) auf die Straße oder von einem anderen Straßenteil oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn eingefahren oder vom Fahrbahnrand angefahren und dadurch einen anderen gefährdet
StVO § 10 Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 10
30 €
47.1  - mit Sachbeschädigung
StVO § 10 Satz 1; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 10
35 €
48  (gestrichen)  
  Besondere Verkehrslagen
49  Trotz stockenden Verkehrs in eine Kreuzung oder Einmündung eingefahren und dadurch einen anderen behindert
StVO § 11 Abs. 1 Satz 1; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 11
20 €
50  Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen eine vorschriftsmäßige Gasse nicht gebildet
StVO § 11 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 11
20 €
..zum Seitenbeginn