Bußgeldkatalog 2024

Fassung des Inkrafttretens vom 04.12.2010. Zuletzt geändert durch: Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 01.12.2010 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 60 S. 1737, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2010).

Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro
  Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren
35  Abgebogen, ohne sich ordnungsgemäß oder rechtzeitig eingeordnet oder ohne vor dem Einordnen oder Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr geachtet zu haben
StVO § 9 Abs. 1 Satz 2, 4; § 49 Abs. 1 Nr. 9
10 €
35.1  - mit Gefährdung
StVO § 9 Abs. 1 Satz 2, 4; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 9
30 €
35.2  - mit Sachbeschädigung
35 €
36  Als Linksabbieger auf längs verlegten Schienen eingeordnet und dadurch ein Schienenfahrzeug behindert
StVO § 9 Abs. 1 Satz 3; § 49 Abs. 1 Nr. 9
5 €
37  (gestrichen)  
38  Als nach einer Kreuzung oder Einmündung die Fahrbahn querender Radfahrer den Fahrzeugverkehr nicht beachtet
StVO § 9 Abs. 2 Satz 2; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 9
 
38.1  - mit Behinderung 15 €
38.2  - mit Gefährdung
20 €
38.3  - mit Sachbeschädigung
25 €
39  Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen
StVO § 9 Abs. 3 Satz 1, 2, Abs. 4 Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 9
10 €
40  Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen, und dadurch einen anderen gefährdet
StVO § 9 Abs. 3 Satz 1, 2, Abs. 4 Satz 1; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 9
70 €
41  Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet
StVO § 9 Abs. 3 Satz 3; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 9
70 €
42  Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen
StVO § 9 Abs. 4 Satz 2; § 49 Abs. 1 Nr. 9
10 €
43  Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet
StVO § 9 Abs. 4 Satz 2; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 9
70 €
44  Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet
StVO § 9 Abs. 5; § 49 Abs. 1 Nr. 9
80 €
  Kreisverkehr  
45  Innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn
 
45.1  gehalten
StVO § 9a Abs. 1 Satz 3; § 49 Abs. 1 Nr. 9a
10 €
45.1.1  - mit Behinderung
StVO § 9a Abs. 1 Satz 3; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 9a
15 €
45.2  geparkt
StVO § 9a Abs. 1 Satz 3; § 49 Abs. 1 Nr. 9a
15 €
45.2.1  - mit Behinderung
StVO § 9a Abs. 1 Satz 3; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 9a
25 €
46  Als Berechtigter beim Überfahren der Mittelinsel im Kreisverkehr einen anderen gefährdet
StVO § 9a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2; § 49 Abs. 1 Nr. 9a
35 €
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