Bußgeldkatalog 2024

Fassung des Inkrafttretens vom 04.12.2010. Zuletzt geändert durch: Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 01.12.2010 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 60 S. 1737, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2010).

Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro
  Fußgänger
 
111  Trotz vorhandenen Gehwegs oder Seitenstreifens auf der Fahrbahn oder außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am linken Fahrbahnrand gegangen
StVO § 25 Abs. 1 Satz 2, 3 Halbsatz 2; § 49 Abs. 1 Nr. 24 Buchstabe a
5 €
112  Fahrbahn ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs oder nicht zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung oder an nicht vorgesehener Stelle überschritten
StVO § 25 Abs. 3 Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 24 Buchstabe a
 
112.1  - mit Gefährdung
StVO § 25 Abs. 3 Satz 1; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 24 Buchstabe a
5 €
112.2  - mit Sachbeschädigung
10 €
  Fußgängerüberweg
 
113  An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt
StVO § 26 Abs. 1, 3; § 49 Abs. 1 Nr. 24 Buchstabe b
80 €
114  Bei stockendem Verkehr auf einen Fußgängerüberweg gefahren
StVO § 26 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 24 Buchstabe b
5 €
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