StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)

Fassung des Inkrafttretens vom 01.09.2009. Zuletzt geändert durch: Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 52 S. 2631, ausgegeben zu Bonn am 13. August 2009).

§ 1  Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. 

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

..zum Seitenbeginn
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 4 Fehlerpunkte
 
Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?
 
Durch zu hohe Geschwindigkeit
Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind
Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage
 
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.5.01-101 / 3 Fehlerpunkte
 
Was sind vermeidbare Lärmbelästigungen?
 
Benutzung der Hupe zur Begrüßung
Vollgasgeben beim Anfahren
Lautes Zuschlagen von Türen
 

Passender Artikel bei amazon.de:

 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  (Roland Schurig, Helmut Wagner)
  Kommentare zur Straßenverkehrsordnung. Anerkanntes Standardwerk, 676 Seiten, 13. Auflage Juli 2009
EUR 38,40
  - versandkostenfrei

 
weitere Buchtipps...