Überholverbot am Zebrastreifen!

Fußgängerüberweg: Überholverbot

Paragraph 26 drückt es leider sehr allgemein aus: »An Überwegen darf nicht überholt werden«. Bedeutet das etwa wörtlich, man darf dort gar nicht und niemanden überholen?

Ja, der Wortlaut der Straßenverkehrsordnung legt das zumindest nahe. Es spielt also keine Rolle, ob man ein mehrspuriges Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad überholen möchte. Dabei kommt es übrigens nicht einmal darauf an, ob in diesem Moment ein Fußgänger den Überweg überqueren möchte. Dieses Überholverbot gilt grundsätzlich, weil im § 26 StVO nicht die Rede von irgendwelchen Ausnahmen ist.

In erster Linie sollten natürlich Situationen entschärft werden, die für Fußgänger sehr gefährlich werden können.

Beispiel:

Ein Fahrzeug wartet vor dem Überweg auf einen Fußgänger, ein anderer Fahrer überholt, kann natürlich den Fußgägner hinter dem wartenden Auto nicht sehen. Obwohl es allein schon der Kraftfahrerverstand mit sich bringen sollte, dass man in einer solchen Situation nicht überholt, steht diese Vorschrift nun in der verschärften Form in der StVO.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-106 / 4 Fehlerpunkte
 
Warum ist rechtzeitiges Bremsen beim Annähern an Zebrastreifen besonders wichtig?
 
Damit die Räder rechtzeitig blockieren
Damit Auffahrunfälle vermieden werden
Damit Fußgänger nicht erschreckt oder verunsichert werden
 
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-003 / 5 Fehlerpunkte
 
In welchen Fällen müssen Sie an Zebrastreifen besonders vorsichtig fahren?
 
Wenn ein anderes Fahrzeug bereits vor dem Zebrastreifen wartet
Wenn Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen
Wenn die Sicht auf den Zebrastreifen behindert ist