Halten und Parken

Falsches Parken ist nicht einfach nur teurer geworden (wer erinnert sich nicht mit Wehmut an die Zeiten, wo man für fünf Mark einen ganzen Tag im Parkverbot stehen konnte), sondern es kamen auch einige neue Stellen hinzu, an denen das Parken verboten ist.

Ein Hinweis vorab: Falsches Parken kann zwar inklusive Abschleppkosten und Verwaltungsgebühren zwar recht teuer werden, aber das Verwarnungsgeld dafür liegt im Bereich bis 35 € und es gibt keine Punkte in Flensburg. Deshalb wirken sich Parkverstöße auch nicht negativ auf die Führerschein-Probezeit aus.

Jedenfalls solange man es nicht übertreibt wie der Kölner Autofahrer vor einigen Jahren, der pro Monat für durchschnittlich 2.000 Mark Knöllchen bekam (so wird berichtet!), bis das einem Beamten in der Führerscheinbehörde auffiel und ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde... Also bitte, Mäßigung.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte
 
Wo ist das Parken verboten?
 
Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
 
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte
 
In welchen Fällen dürfen Sie auf dem rechten Fahrstreifen nicht parken?
 
Wenn dort Schienen verlegt sind
Wenn zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung nicht mindestens 3 m frei bleiben
Wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist