Halten und Parken

Falsches Parken ist nicht einfach nur teurer geworden (wer erinnert sich nicht mit Wehmut an die Zeiten, wo man für fünf Mark einen ganzen Tag im Parkverbot stehen konnte), sondern es kamen auch einige neue Stellen hinzu, an denen das Parken verboten ist.

Ein Hinweis vorab: Falsches Parken kann zwar inklusive Abschleppkosten und Verwaltungsgebühren zwar recht teuer werden, aber das Verwarnungsgeld dafür liegt im Bereich bis 35 € und es gibt keine Punkte in Flensburg. Deshalb wirken sich Parkverstöße auch nicht negativ auf die Führerschein-Probezeit aus.

Jedenfalls solange man es nicht übertreibt wie der Kölner Autofahrer vor einigen Jahren, der pro Monat für durchschnittlich 2.000 Mark Knöllchen bekam (so wird berichtet!), bis das einem Beamten in der Führerscheinbehörde auffiel und ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde... Also bitte, Mäßigung.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie auf dem rechten Fahrstreifen nicht parken?

Wenn dort Schienen verlegt sind

Wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

Wenn zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung nicht mindestens 3 m frei bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Vor welchen Zeichen dürfen Sie nicht mit weniger als 10 m Abstand halten, wenn diese durch Ihr Fahrzeug verdeckt würden?

Halt! Vorfahrt gewähren!

Andreaskreuz

Haltverbot

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen