Halten und Parken
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Falsches Parken ist nicht einfach nur teurer geworden (wer erinnert sich nicht
mit Wehmut an die Zeiten, wo man für fünf Mark einen ganzen Tag im Parkverbot
stehen konnte), sondern es kamen auch einige neue Stellen hinzu, an denen das Parken verboten
ist.
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Ein Hinweis vorab: Falsches Parken kann zwar inklusive Abschleppkosten und Verwaltungsgebühren zwar recht teuer werden, aber das Verwarnungsgeld dafür liegt im Bereich bis 35 € und es gibt keine Punkte in Flensburg. Deshalb wirken sich Parkverstöße auch nicht negativ auf die Führerschein-Probezeit aus.
Jedenfalls solange man es nicht übertreibt wie der Kölner Autofahrer vor einigen Jahren, der pro Monat für durchschnittlich 2.000 Mark Knöllchen bekam (so wird berichtet!), bis das einem Beamten in der Führerscheinbehörde auffiel und ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde... Also bitte, Mäßigung.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte
In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?
In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen
In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen
In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Parken verboten?
Vor Bordsteinabsenkungen
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte
Vor welchen Zeichen dürfen Sie nicht mit weniger als 10 m Abstand halten, wenn diese durch Ihr Fahrzeug verdeckt würden?
Haltverbot
Andreaskreuz
Halt! Vorfahrt gewähren!
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