Haltverbot am Taxenstand

Taxistand

Es gab mal eine Zeit, da durfte man (sofern keine Taxen behindert wurden) bis zu drei Minuten am Taxenstand halten. Die Zeiten sind aber vorbei.

Jetzt heißt es: Am Taxenstand darf überhaupt nicht gehalten werden. (Außer mit einem im Dienst befindlichen Taxi)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.12-003 / 3 Fehlerpunkte
 
Wo ist das Parken verboten?
 
Auf schmalen Fahrbahnen gegenüber Ein- und Ausfahrten von Grundstücken
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
An Taxenständen
 
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte
 
Wo ist das Halten verboten?
 
An Taxenständen
Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen
Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist