Das Haltverbot für eine Zone

Haltverbotzone

Es grenzt beinahe an Buchhaltung. Nicht nur, dass man sich die Tempo-30-Zonen auswendig merken muss. Der Autofahrer soll nun auch noch abspeichern, ob er sich in einem Zonenhaltverbot befindet, an dessen Ankündigung er vielleicht schon viele Minuten vorher vorbeigefahren ist.


 

Sobald man das Zeichen »Beginn eines Haltverbots für eine Zone« erreicht hat, wirkt das dargestellte Verbot nämlich für alle folgenden Fahrbahnen. Und zwar so lange, bis man wieder am »Ende« -Schild vorbeikommt. Da muss man nicht unbedingt unter Gedächtnisschwäche leiden, um den Überblick zu verlieren. Leider gibt es auch keine direkte Möglichkeit, innerhalb dieses Gebietes festzustellen, ob es sich um eine Haltverbotszone handelt. Denn die Verwaltungsbehörden gehen davon aus, dass man das Zeichen sehen konnte, also auch gesehen hat.

   Ende der Haltverbotzone

Das »Haltverbot« auf dem Schild ist (in unserem Bildbeispiel) ein eingeschränktes Haltverbot; das bedeutet: Man darf höchstens drei Minuten halten, jedoch nur, wenn man sich vom Fahrzeug nicht entfernt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136

Vorausgegangene Streckenverbote

Eine Zone mit absolutem Haltverbot

Eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird