Rotlichtverstoß kommt teuer
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Die Regel »Bei Rot muss man halten« ist natürlich nicht neu - dafür aber die Strafe.
Man erhält einen Monat Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß, wenn die Ampel dabei schon länger als eine Sekunde Rot zeigte. Dazu kommen vier Punkte in Flensburg und seit Februar 2009 ein Bußgeld in Höhe von 200 EURO, welches sich bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder bei Sachbeschädigung auf 320 bis 360 EURO erhöht.
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Man kann also in vielen Fällen sagen:
Ampel rot = Fahrverbot.
Unter dieses »Strafmaß« fällt auch derjenige, der zum Beispiel die »falsche« Ampel beachet hat und zum Beispiel als Linksabbieger losgefahren ist, obwohl nur die Ampel für geradeaus Grün war.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.37-005-B / 3 Fehlerpunkte
Die Ampel hat gerade auf "Gelb" gewechselt. Wie verhalten Sie sich als Linksabbieger?
Anhalten
Zügig abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.37-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren mit ungefähr 40 km/h. Etwa 10 m vor Ihnen wechselt die Ampel von "Grün" auf "Gelb". Wie verhalten Sie sich?
Anhalten
Weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.37-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren mit ungefähr 40 km/h. Etwa 40 m vor Ihnen wechselt die Ampel von "Grün" auf "Gelb". Wie verhalten Sie sich?
Weiterfahren
Anhalten
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