Keine Pflicht für Winterreifen?
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Braucht man eigentlich Winterreifen, und wenn nicht freiwillig, dann demnächst per Gesetz? Der Bundesrat hat einer Änderung der StVO zugestimmt, die allerdings mehr Fragen aufwirft als klärt.
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Es gibt natürlich
schon immer Verfechter pro und contra Winterreifen, aber die Diskussion hat immer wieder
neue Nahrung erhalten. Tests der Zeitschrift Auto-Bild, des ADAC und des Magazins stern-TV zeigen, dass die pauschale Aussage "Bei Temperaturen von 7 Grad Celsius oder weniger
sind Winterreifen besser als Sommerreifen" nicht zutrifft. Aber die gegenteilige Behauptung ist eigentlich genau
so wenig informativ wie die Behauptung selbst.
Bei Wintereinbruch passieren nicht nur zahlreiche Unfälle, die auf falsche
Bereifung in Verbindung mit nicht angepasster Fahrweise zurückzuführen
sind, sondern es bilden sich auch jedes Jahr erneut unzählige Staukilometer,
weil Fahrzeuge aufgrund ihrer ungeeigneten Bereifung
im Schnee steckenbleiben. Denn darin sind sich alle einig:
Sobald sich eine Schneedecke gebildet hat, ist der Winterreifen dem Sommerpneu
haushoch überlegen.
Das Verkehrsministerium hat deshalb den § 2 der StVO geändert:
§ 2 Abs. 3a StVO (seit Juli 2006 gültige Fassung)
"Straßenbenutzung durch Fahrzeuge"
»Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse
anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel
in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen
Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte
oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig
den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.«
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Man sieht, der Begriff "Winterreifen" kommt nicht ausdrücklich
vor, sondern es muss sich um "geeignete" Bereifung handeln. Es fehlt aber eine zwingende Definition in Abhängigkeit vom konkreten Straßenzustand. Diese vage formulierte Vorschrift dürfte deswegen extrem auslegungsbedürftig sein. In einer Pressemitteilung vom 21.12.2005 schreibt Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee:
"Es gibt auch künftig keine Winterreifenpflicht, jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein. Das kann je nach Wetterverhältnissen auch ein guter Sommerreifen oder ein Ganzjahresreifen sein. Wer auf Winterreifen verzichten will, muss sein Auto bei widrigen Straßenverhältnissen stehen lassen und auf Bus und Bahn umsteigen. Wer mit abgefahrenen Sommerreifen eine verschneite Passstraße befährt, muss künftig mit einem Bußgeld rechnen."
Also was jetzt? Die Notwendigkeit einer verkehrssicheren Bereifung (mehr steckt ja tatsächlich nicht dahinter) leiten Kenner der StVO schon immer aus den bisher vorhandenen Paragrafen ab: Durfte man jemals mit abgefahrenen Reifen fahren, Herr Tiefensee? Neu ist also lediglich der Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand: Bei ungeeigneter Bereifung speziell auf winterlichen Straßen muss mit einem Bußgeld von 20 Euro, bei Behinderung sogar
mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg gerechnet werden. Trotzdem hilft auch der Kommentar des Ministers nicht sehr viel weiter: Was passiert beispielsweise, wenn man mit dem (Zitat) "guten Sommerreifen" auf Schnee ins Rutschen kommt? Kann der Beweis angetreten werden, dass so etwas mit dem Winterreifen auch passiert wäre? Mal sehen was die Gerichte dazu sagen...
Unsere Meinung: Wieder einmal viel bürokratischer Lärm, aber wenig verwertbare Ergebnisse.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.7.10-102 / 3 Fehlerpunkte
Was ist nach der Umrüstung auf Winterreifen (M+S) zu beachten?
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 | Auf trockener Fahrbahn können die Fahreigenschaften anders sein |
 | Der Luftdruck soll etwas höher als bei Sommerreifen sein (ca. 0,2 bar) |
 | Der Luftdruck soll niedriger als bei Sommerreifen sein |
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.4.41-101 / 2 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?
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 | Kettenfahrzeuge haben Vorfahrt |
 | Schneeketten benutzen |
 | Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h |
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