Ampeln

Ampeln

Die Straßenverkehrs-Ordnung kennt keine Ampeln! Die heißen dort nämlich »Lichtzeichenanlagen« oder sogar »Wechsellichtzeichenanlagen«.

Verstöße gegen das Ampel-Haltgebot sind ebenso häufig wie teuer. Es sind aber nicht in erster Linie die absichtlichen Rotlichtsünden, denen hier unser Interesse gilt (schließlich weiß jeder, dass er bei Rot halten muss), sondern die besonderen Fälle, in die man aus Unkenntnis, mangelnder Erfahrung oder falscher Einschätzung einen kostspieligen Fehler macht. Denn besonders innerhalb der Probezeit kann ein unbeabsichtigter Rotlichtverstoß inklusive dem fälligen Aufbauseminar schnell ein Riesenloch in die Haushaltskasse reißen, oft bis zu 700 Euro.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 4 Fehlerpunkte
 
In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?
 
Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht
Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt
Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet
 
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.37-004 / 4 Fehlerpunkte
 
Sie nähern sich einer Ampel, die schon länger "Grün" zeigt. Wie verhalten Sie sich?
 
Mit erhöhter Bereitschaft zum Anhalten weiterfahren
Beschleunigen, auch wenn dabei ein Tempolimit überschritten wird
Die Ampel aufmerksam beobachten