Ampeln
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Die Straßenverkehrs-Ordnung kennt keine Ampeln! Die heißen dort nämlich »Lichtzeichenanlagen« oder sogar »Wechsellichtzeichenanlagen«.
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Verstöße gegen das Ampel-Haltgebot sind ebenso häufig wie teuer.
Es sind aber nicht in erster Linie die absichtlichen Rotlichtsünden, denen hier unser Interesse
gilt (schließlich weiß jeder, dass er bei Rot halten muss), sondern
die besonderen Fälle, in die man aus Unkenntnis, mangelnder Erfahrung oder
falscher Einschätzung einen kostspieligen Fehler macht. Denn besonders innerhalb
der Probezeit kann ein unbeabsichtigter Rotlichtverstoß inklusive dem fälligen Aufbauseminar schnell ein Riesenloch
in die Haushaltskasse reißen, oft bis zu 700 Euro.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 4 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?
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 | Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht |
 | Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt |
 | Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet |
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.37-004 / 4 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einer Ampel, die schon länger "Grün" zeigt. Wie verhalten Sie sich?
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 | Mit erhöhter Bereitschaft zum Anhalten weiterfahren |
 | Beschleunigen, auch wenn dabei ein Tempolimit überschritten wird |
 | Die Ampel aufmerksam beobachten |
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