Prüfungsrichtlinie

Richtlinie für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen

Stand: Fassung des Inkrafttretens vom 01.04.2009 (zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 28.01.2009, Verkehrsblatt 2009 S. 129 ff.)
 

Anlage 9 zur Prüfungsrichtlinie

Verbinden und Trennen von Fahrzeugen für die Klassen CE und T
   (Anlage 7 Nr. 2.1.3 FeV)

1. Allgemeine Hinweise
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er selbständig Fahrzeuge verbinden und trennen kann.
Für das Verbinden und Trennen von Fahrzeugen besteht eine Auswahl von vier Aufgaben bei Klasse CE bzw. zwei Aufgaben bei Klasse T. Die bei den Aufgaben aufgeführten Positionen sind vollständig auszuführen, soweit die Einrichtungen an den Prüfungsfahrzeugen vorhanden sind.

Die Auswahl der Aufgabe erfolgt durch den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr entsprechend den für die Prüfung bereitgestellten Fahrzeugen. Vor dem Verbinden darf das Zugfahrzeug nicht in einer Linie vor dem Anhänger stehen (gilt nicht für die Klasse T).

Vor der Rückwärtsfahrt hat der Bewerber eine geeignete Person aufzufordern, ihn vor herankommenden Verkehrsteilnehmern oder vor Hindernissen, die seinem Blickfeld entzogen sind, zu warnen. Er hat bis zu einer Entfernung von ca. 2 m selbständig und ohne weitere Hilfe an den Anhänger heranzufahren. Ab diesem Abstand darf eine Einweisung erfolgen. Der Bewerber hat die Fahrt zu unterbrechen, wenn er die den Verkehr sichernde Person nicht mehr sieht.


2. Verbinden und Trennen von Fahrzeugen

2.1 Mehrachsanhänger und Starrdeichselanhänger ankuppeln (Klassen CE und T)

Innerhalb der Ziffern 2 und 5 ist die Reihenfolge der Ausführung beliebig

1. Heranfahren mit dem Zugfahrzeug an den Anhänger bis auf einen Abstand von etwa 2 m. Überprüfen, ob Anhänger gesichert ist, ggf. sichern (Festellbremse, Unterlegkeil(e))
2. — ggf. Zuggabel bzw. Stützeinrichtung auf Höhe einstellen
  — Kupplung öffnen
  — am Mehrachsanhänger Lösenventil betätigen
3. Zurückstoßen (sichernde Person / Einweiser)
4. Kupplung kontrollieren (eingerastet, gesichert)
5. — Höheneinstellung lösen (falls erforderlich) bzw. Stützeinrichtung einfahren
  — Druckluftschläuche anschließen (erst Brems-, dann Vorratsschlauch)
  — Elektroanschlüsse herstellen
  — ggf. Stellung des Bremskraftreglers prüfen
6. Unterlegkeil(e) verstauen, sichern
7. Feststellbremse lösen (Anhänger)
8. Funktionen der Bremse (Sichtkontrolle oder Bremsprobe) und der elektrischen Einrichtungen des Anhängers prüfen

 


2.2 Mehrachsanhänger (einschließlich Starrdeichselanhänger) abkuppeln (Klassen CE und T)

Innerhalb der Ziffern 2, 3 und 6 ist die Reihenfolge der Ausführung beliebig.

1. Zugfahrzeug sichern
2. — Anhänger sichern (Feststellbremse, Unterlegkeil(e))
  — ggf. Zuggabel feststellen bzw. Stützeinrichtung ausfahren
3. — Druckluftschläuche trennen (erst Vorrats-, dann Bremsschlauch)
  — Êlektroanschlüsse trennen
4. Kupplung öffnen
5. Vorwärts fahren
6. — Höheneinstellung lösen (falls erforderlich)
  — Kupplung schließen

 


2.3 Sattelanhänger aufsatteln (Klasse CE)

Innerhalb der Ziffern 2 und 5 ist die Reihenfolge der Ausführung beliebig.

1. Heranfahren mit der Sattelzugmaschine an den Anhänger bis auf einen Abstand von etwa 2 m. Überprüfen, ob Anhänger gesichert ist, ggf. sichern (Festellbremse, Unterlegkeile beide Richtungen)
2. — Verschlusshandhebel der Kupplung geöffnet?
  — Höhe Sattelkuplung / Sattelplatte einstellen
3. Zurückstoßen (sichernde Person)
4. Kupplung kontrollieren (Einrasten des Verschlusshandhebels)
5. — Verschlusshandhebel sichern
  — Stützvorrichtung einfahren und sichern
  — Druckluftschläuche anschließen (erst Brems-, dann Vorratsschlauch)
  — Elektroanschlüsse herstellen
6. Unterlegkeile verstauen, sichern
7. Feststellbremse lösen (Anhänger)
8. Funktionen der Bremse (Sichtkontrolle oder Bremsprobe) und der elektrischen Einrichtungen des Anhängers prüfen

 


2.4 Sattelanhänger absatteln (Klasse CE)

Innerhalb der Ziffer 4 ist die Reihenfolge der Ausführung beliebig.

1. Sattelzugmaschine sichern
2. Anhänger sichern (Feststellbremse, Unterlegkeile beide Richtungen)
3. Stützvorrichtung ausfahren
4. — Verschlusshandhebel öffnen
  — Druckluftschläuche trennen (erst Vorrats-, dann Bremsschlauch)
  — Elektroanschlüsse trennen
5. Vorwärts fahren

 


3. Bewertung des Verbindens und Trennens von Fahrzeugen

Die ausgewählte Aufgabe ist zu wiederholen, wenn sie nicht fehlerfrei ausgeführt wird. Wird sie auch bei der Wiederholung nicht fehlerfrei ausgeführt, gilt dieser Prüfungsteil als nicht bestanden.

Die Prüfungsfahrt einschließlich Grundfahraufgaben ist trotzdem durchzuführen. Bei Klasse T gilt dies auch für die Abfahrtkontrolle (siehe Anlage 7).
 

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