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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kitty
24.02.2005, 18:19 Uhr

Rote Ampel!!!

Hallo liebe Leute...
Gestern abend hab ich wohl den dümmsten fehler meines Lebens gemacht. ich hab ne rote ampel überfahren, war zwar n grüner blechpfeil dran aber naja wie schon gesagt, nur aus blech! und natürlich waren die grünen männer grad unterwegs und haben mich erwischt! das problem ist jetzt, ich bin grade mal 18 und hab erst ein halbes jahr meinen führerschein! also eigentlich noch 1 1/2 jahre probezeit!
meine frage ist jetzt, wie lange wird es dauern bis ich den bescheid zum aufbauseminar bekomme?? und fallen dann meine punkte nach dem siminar weg oder bleiben sie? und wie lange krieg ich dann nochmal probezeit?
danke schon mal im voraus...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.02.2005, 19:35 Uhr

zu: Rote Ampel!!!

Du wirst jetzt erstmal einen Bußgeldbescheid bekommen, in dem auch die Punkte erwähnt werden. Die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar kommt mit separater Post, das kann noch Monate dauern.

Nein, die Punkte verfallen nicht durch die Teilnahme an der Nachschulung, sondern frühestens nach zwei Jahren, aber auch nur, wenn innerhalb dieser zwei Jahre keine neuen Punkte dazugekommen sind.

Deine Probezeit verlängert sich um zwei, also auf insg. vier Jahre.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in dieser Situation rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B

Die Radfahrerin wird links an dem parkenden Pkw vorbeifahren

Die Radfahrerin wird absteigen, um Sie vorbeizulassen

Mit Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?

Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen

Nach der Regel "rechts vor links" fahren

Als Geradeausfahrer immer durchfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich