
G_F
23.02.2005, 23:59 Uhr
Handy am Steuer während der verlängerten Probezeit
Hallo Leute,
bin heute von der Polizei angehalten worden, weil ich "angeblich" telefoniert haben sollte....
Natürlich habe ich dies abgestritten und werde einspruch einlegen.
habe zudem schon eine verlängerte Probezeit.
Meine Fragen lauten:
1. Würde der Einspruch was bezwecken?
2. Zählt dieser angebliche Verstoss zum B-
Katalog?
3. Bekomm ich eine Sperre bei einem weiterem
Verstoss oder kann ich mir noch einen B-
Verstoss erlauben?
DANKE IM VORAUS... hab null ahnung was gesehen wir bräuchte mal Ratschläge...

DaRealAd
24.02.2005, 00:03 Uhr
zu: Handy am Steuer während der verlängerten Probezeit
Wenn du wirklich telefoniert hast, dann bringt der Einspruch auch nichts, wenn du tatsächlich unschuldig bist, dann vielleicht...
Und Handy-am-Steuer ist nur ein B-Verstoß, d.h. erst beim nächsten B- oder A-Verstoß kommst du in die nächste Stufe der Probezeitmaßnahmen (Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung, keine Pflicht)
Erst danach beim nächsten A-Verstoß (oder 2xB) wird die FE entzogen.

G_F
24.02.2005, 00:42 Uhr
zu: Handy am Steuer während der verlängerten Probezeit
danke für die super schnelle antwort:-)))) klasse Forum!!!

xgoedex
24.02.2005, 10:46 Uhr
zu: Handy am Steuer während der verlängerten Probezeit
Telefonieren ist auch gar nicht zwingend erforderlich. Es reicht ja auch schon, wenn man das Handy in die Hand nimmt.

fidel
25.02.2005, 10:47 Uhr
zu: Handy am Steuer während der verlängerten Probezeit
Ja da wäre ich sehr vorsichtig das kann was nach sich ziehen! Hast du nun telefoniert oder nicht? Ich würde auf jeden Fall gegen angehen wenn du nichts gemacht hast. eigentlich müsste bei dir in nächster Zeit ein Brief ins Haus flattern wo dich die Grünen Männer fragen ob du es zugibts einen verstoß zu machen oder nicht. So wars bei mir gestern( bin auch Probezeit). Ich muss heute erstmal mit mein Onkel (Rechtsanwalt) telefoniere was ich tun soll.