
Merlot
20.02.2005, 20:09 Uhr
Anzeige für Falschparken durch Hauswart rechtlich korrekt?
Mein Hauswart hat mich als einziger Zeuge mittels eines Fotos bei der Polizei angezeigt weil ich mit 2 Rädern auf dem Gehweg vor dem Haus stand (wo sonst seit Jahren alle im Wohngebiet stehen wenn dort frei ist). Jetzt hat mir die Polizei ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro geschickt.
Meine Frage: Ist eine Privatperson (die kein Polizist, Politesse oder offizielle vom Ordnungsamt bestellte Person ist) als alleiniger Zeuge (und somit Anzeigenerstatter) zulässig bzw. autorisiert.
MfG.

DaRealAd
20.02.2005, 20:35 Uhr
zu: Anzeige für Falschparken durch Hauswart rechtlich korrekt?
Natürlich ist das rechtens. Es liegt ja schließlich auch ein Beweisfoto vor. (Eine Anzeige wäre aber auch ohne das Foto möglich, so ist die Beweislage aber natürlich eindeutiger)

Merlot
20.02.2005, 20:47 Uhr
zu: Anzeige für Falschparken durch Hauswart rechtlich korrek
Vielen Dank für Eure Antworten.
Da ich den Hauswart persönlich kenne, werde ich keine Gelegenheit auslassen, diesen auch mal beim Falschparken abzulichten und anzuzeigen. Irgendwann werden alle mal schwach.

to
21.02.2005, 22:54 Uhr
zu: Anzeige für Falschparken durch Hauswart rechtlich korrekt?
einfach anständig parken = kein Ärger

xgoedex
23.02.2005, 11:20 Uhr
zu: Anzeige für Falschparken durch Hauswart rechtlich korrekt?
»Die Polizei ist in jedem Fall dazu gezwungen einer Anzeige nachzugehen.«
Das gilt für Straftaten!
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im Ermessen der Ordnungsbehörden (Opportunitätsprinzip).
Der Polizist hat einen "Ermessensspielraum". Er kann daher nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob er eine Owi verfolgt oder nicht.