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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fidel
20.02.2005, 02:37 Uhr

Punkt bei Parkrempler??? Probezeit!!!

Hallo, ich habe ein Problem. Ich hatte einen kleinen Rempler an der Zapfsäule mit einem anderen Auto. Wir haben die Polizei gerufen und die meinte ich müsse 40 Euro Bußgeld zahlen und bekomme einen Punkt in der Verkehrssünderkartei wegen eines Einparkfehlers! Geht das denn? Es handelt sich doch um einen kleinen minimale Tatbestand?! Mach mir voll die Panik wegen dem eventuellen Punkt zur Nachschulung zu müssen. Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
20.02.2005, 10:33 Uhr

Ermessensspielraum

"Es handelt sich doch um einen kleinen minimale Tatbestand?!"

Aus der Zeit des Autoscooterfahrens bist du mit Erhalt des Führerscheins raus. Wenn du Auto fahren willst hast du dich so zu verhalten, dass niemand gefährdet oder geschädigt wird. Mit der Einstellung, dass kleinere Unfälle keine Rolle spielen und sozusagen dazugehören wirst du berechtigterweise nicht weit kommen.

Die Strafe selbst ist also grundsätzlich berechtigt. Bei der Höhe haben die Behörden einen gewissen Ermessensspielraum, der auch von den weiteren Umständen, zu denen du leider nichts geschrieben hast, abhängt. In der Regel wird für kleinere Unfälle (Parkrempler) ein Bussgeld von 30,- bis 35,- Euro erhoben, also unterhalb des Punktebereichs.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Strafe in deinem Fall leicht erhöht wurde, weil er an einem besonders sensiblem Ort stattfand (Tankstelle) wo von den Verkehresteilnehmern durch die zusätzlichen Gefahren eine erhöhte Sorgfalt gefordert wird. Durch Funkenschlag bei einem Unfall könnten sich Benzindämpfe, die sich bislang nicht vollständig vermeiden lassen, entzünden und verpuffen oder gar einen Brand auslösen.

Ich sehe deshalb keine Chancen, die Strafe zu mildern um in den punktefreien Bereich zu gelangen.

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20.02.2005, 11:30 Uhr

Verschätzt!

Ich weis auch nicht wie das passieren konnte ich bin andersrum an die Säule gefahren mit einer kleinen Kurve. Ich wollte nicht so dich an die Sapfanlage und schwups zu dicht bei ihm drann. Mit weniger als Schritttempo hab ich ihm dann die Seite versaut. Aber sowas kann doch passieren. Da hab ich im Netz nichts gefunden von anderen die Probezeit haben das die einen Punkt bekommt haben(bei sowas). Warscheinlich mach ich mich zu verrückt

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20.02.2005, 15:45 Uhr

zu: Punkt bei Parkrempler??? Probezeit!!!

Ja das war sehr dumm. aber auch ohne Polizei wird doch von der Versicherung der Unfall gemeldet oder?

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20.02.2005, 17:36 Uhr

zu: Punkt bei Parkrempler??? Probezeit!!!

Naja, sein Kotflügel hatte ne kleine Beule und Lackschäden und die Stoßstange hat kleine Lackschäden. Mein kotflügel der ihn so zugerichtet hat, hat absolut garnichts. Aber bei mir würde das nicht auffallen bei einem Astra Baujahr 1991. So dumm hätten wir die Polizei mal nicht geholt. Aber kriege ich jetzt ein Punkt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jimmy_18
20.02.2005, 21:50 Uhr

zu: Punkt bei Parkrempler??? Probezeit!!!

habe selbst einmal die waschanlage der örtlichen tanke beschädigt,rückwärts.

gleich an der kasse gemeldet,personalien dagelassen,und um zustellung der rechnung gebeten.
diese auch sofort Beglichen,und mir 3 punkte erspart.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-108-B / 3 Fehlerpunkte

Vor dem Motorrad will ein Pkw auf die Fahrbahn zurücksetzen. Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-108-B

Dass Ihr Bremsweg länger als normal werden kann

Dass der Motorradfahrer plötzlich bremst

Dass die Bremsleuchten des Pkw erlöschen und dieser weiter zurücksetzt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104

Sie müssen rechts blinken

Sie dürfen nicht nach rechts weiterfahren

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auf dieser Straße besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B

Weil eine Straßenbahn entgegenkommen könnte

Weil das Fahren auf den Schienen gefährlich ist

Weil die Fahrbahnoberfläche uneben und unterschiedlich griffig ist