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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reakawon
19.02.2005, 12:45 Uhr

Unfall an einer kreuzung welche Folgen?

Hallo erstmal bin neu hier! Ich war gestern abend in einen unfall verwickelt. Vorab an meinem Auto ist nichts sondern nur an einem Taxi vorne und ein fahrrad ist kaputt.

Zum Unfallhergang:
Ich kam auf eine Keuzung zu und wollte links abbiegen.Ich muss dort den geradeausfahrenden Vorfahrt gewähren. Als ich auf die Kreuzung zu fuhr sah ich ganz von vorne weit weg ein Auto auf die Kreuzung zu kommen es kam aus einer leichten linkskurve. Ich bin davon ausgegangen das ich es locker schaffe noch vor ihm abzubiegen. Kurz vorher bemerkte ich aber das er ziemlich schnell war und habe somit mein abbiegen eingestellt und bin noch in meiner Spur zum stehen gekommen. Der Taxi Fahrer meinte aber wohl ich würde abbiegen und ist einen rechtsschlenker gefahren und hat dabei ein Fahrradfahrer erwischt dem aber zum glück nicht passiert ist weil er schon gebremst hatte.
So die polizei hat den Vorfall aufgenommen und erstmal mich als vorläufig schuldigen erklärt weil sie meinten ich wäre nicht eindeutig gefahren d.h. für andere war nicht mein vorhaben zu erkennen.Womit muss ich nun rechnen?
Die Vorfahrt ansich habe ich ihm ja nicht genommen oder wie wird das ausgelegt?
Achja und das komische wahr. Es wurden die Fahrradfahrerin befragt der Taxifahrer und sein Beifahrer. Als der Polizist dann Ausstieg fragte ich ob ich und mein beifaher nicht befragt werden dann meinte er nur: Achso sie wurden noch nicht befragt? Dann erzählen sie mal!" Aber der Unfall bogen war schon längst geschrieben!

Bitte helft mir! Lohnt es sich einspruch einzulegen und was erwartet mich?

Vielen Dank schonmal im vorraus christian

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19.02.2005, 13:03 Uhr

zu: Unfall an einer kreuzung welche Folgen?

Noch zur info bin noch in der probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.02.2005, 14:18 Uhr

zu: Unfall an einer kreuzung welche Folgen?

Eine Ferndiagnose ist immer schwierig und ich würde auch erst mal abwarten, ob da überhaupt was kommt. Eines steht aber fest: Als Linksabbieger bist du wartepflichtig gegenüber dem Gegenverkehr, und wenn du wartest, kann dir das niemand zur Last legen. Daher finde ich die Aussage mit dem "undeutlichen Fahren" etwas seltsam. Gibt es denn für diesen Vorwurf noch eine andere Begründung, z.B. dass du vergessen hast zu blinken?

Wenn deine Schilderung so stimmt, dann ist der Fehler und die Unfallursache einzig und allein beim Taxifahrer zu suchen, der sich darauf verlassen hat, dass du abbiegst, dann (vermutlich) nicht mehr rechtzeitig hinter dir halten konnte und daher ausweichen musste, wobei er den Radfahrer erwischte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reakawon
19.02.2005, 15:26 Uhr

zu: Unfall an einer kreuzung welche Folgen?

Nein natürlich habe ich geblinkt aber der Taxi Fahrer war ja nicht hinter mir so kam mir entgegen und ich hätte durch mein linksabbiegen seine Spur gekreuzt aber das habe ich ja nicht er meinte nur das es gedacht hätte ich wurde ihm die Vorfahrt nehmen deshalb hätte er einen Schlenker gemacht

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.02.2005, 15:43 Uhr

zu: Unfall an einer kreuzung welche Folgen?

Oh, dein erster Beitrag las sich da etwas anders, sodass natürlich auch meine erste Antwort hinfällig ist.

Wenn du recht zügig in den Kreuzungsbereich eingefahren bist und den eigentlichen Abbiegevorgang schon begonnen hast, dann hatte der Taxifahrer natürlich einen Grund zum Ausweichen. Selbst wenn du doch noch (auf deinem Fahrstreifen) zum Stillstand gekommen bist, kann man es dem Taxifahrer dann wohl nicht vorwerfen, dass er etwas erschrocken reagierte. Jetzt wird mir auch der Vorwurf der "undeutlichen Fahrweise" klar. Die StVO sagt dazu folgendes:

"Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird."

Gegen diese Vorschrift dürftest du wohl verstoßen haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reakawon
19.02.2005, 16:25 Uhr

zu: Unfall an einer kreuzung welche Folgen?

okay dann nehmen wir mal an das ich gegen diese Regel verstoßen habe wäre das denn dann ein A-Delikt oder ein B-Delikt da ich ja noch in der Probezeit bin.

Wenn ich dann ein Bussgeld bekomme wegen Missachten der vorfahrt oder ähnlichem würde es dann überhaupt was bringen dagegen vorzugehen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.02.2005, 22:48 Uhr

zu: Unfall an einer kreuzung welche Folgen?

Komisch, ist es nicht mir selbst überlassen, wie schnell ich an ein Stop-Schild heranfahre?

Nein, versuche einfach mal dich in die Lage des Vorfahrtsberechtigten hinein zu versetzen. Er sieht, wie ein Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit an die Kreuzung heranprescht, also wird er vermuten, dass der Wartepflichtige nicht anhalten wird, sodass er selbst ausweichen oder abbremsen muss.

Und wie kann ich noch, ausser die mäßige Geschwindigkeit, ein Warten signalisieren ...

Indem du z.B. Blickkontakt mit dem Bevorrechtigten aufnimmst. Das signalisiert diesem "Aha, der hat mich gesehen, dann wird er wohl auch warten."

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
21.02.2005, 11:43 Uhr

zu: Unfall an einer kreuzung welche Folgen?

»Was wäre denn zum Beispiel eine mäßige Geschwindigkeit, mit der man innerorts an ein Stop-Schild heranfährt?«

Eine Geschwindigkeit, aus der der Vorfahrtberechtigte SICHER erkennen kann, dass du anhalten wirst, und zwar früh genug, damit er nicht aufgrund seiner Sorgfaltspflicht selbst bremsen muss.

Gefahr durch zu flotte Wartepflichtige kann man übrigens ohne viel Übung "riechen"; es ist sogar typisch, dass hier gerade die Neulinge schreckhafter reagieren.

Über den Daumen: Innerorts bei 50 km/h sollte man spätestens(!!!) 15 m (ca. 3 Pkw-Längen) vor dem Kreuzungsbereich begonnen haben zu bremsen, und zwar degressiv.

»Naja, aber immerhin habe ich da eine neuen Gummiregelung kennengelernt«

Die Regelung ist völlig eindeutig, nur das Maß bestimmst du selbst. Denk einfach daran, wie z.B. Zeugen dein Fahrverhalten beurteilen würden...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
21.02.2005, 13:51 Uhr

zu: Unfall an einer kreuzung welche Folgen?

@ Heuschrecke:

Ich bin mir ziemlich sicher, dass du die Vorschrift der "Annäherung mit mäßiger Geschwindigkeit" ganz automatisch beachtest, ohne dir allzuviel Gedanken darüber zu machen. Bezogen auf dein Bild mit der AB-Auffahrt heißt das nicht, dass du vor der Einmündung stehenbleiben musst, sondern nur, dass du die letzten paar Meter deine Geschwindigkeit soweit reduziert hast, dass der andere erkennt, dass du warten wirst. Das heißt aber nicht, dass man schon 100 Meter vor einer Einmündung mit Schrittgeschwindigkeit fährt.

Zu deinem vorhergehenden Beitrag:

Aufgrund der auf der Vorfahrtsstraße gefahrenen Geschwindigkeit ist es regelmäßig unmöglich Blickkontakt mit irgendjemanden aufzunehmen ...

Das mit dem Blickkontakt war ja auch nur eines von mehreren möglichen Beispielen. Natürlich klappt das nicht immer, naturgemäß z.B. bei Nacht. Hauptmerkmal bleibt eben die Annäherungsgeschwindigkeit an die Einmündung.

Was wäre denn zum Beispiel eine mäßige Geschwindigkeit, mit der man innerorts an ein Stop-Schild heranfährt?

Es ist jetzt sicherlich nicht sinnvoll, eine Tabelle zu erstellen, die einem vorschreibt, in x Metern Entfernung noch maximal mit der Geschwindigkeit y zu fahren. Entscheidend ist der Gesamteindruck, d.h. bei einem sehr rasant herannahenden Fahrzeug würde ich persönlich durchaus in Erwägung ziehen, dass derjenige seiner Wartepflicht nicht nachkommt.

Damit muss jeder Fahrer selbst klar kommen. Wenn er meint, nur weil im etwas zu schnell vorkommt, bremsen zu müssen, dann soll er das tun.

Es ist eben nicht so, dass damit jeder selbst klar kommen muss. Natürlich ist eine Abgrenzung zwischen einem etwas schreckhaften Fahrer, der andauernd meint, man würde ihm die Vorfahrt nehmen und einer berechtigten Annahme der Vorfahrtsverletzung schwierig.

Ich habe mal nach einem Bild gesucht, das die Situation erklären könnte. Das ist nicht ganz einfach, weil ein Foto nur eine Momentaufnahme ist, aus der sich die Geschwindigkeit nicht ergibt, aber nehmen wir als Beispiel mal folgendes Foto: http://tinypic.com/1sjjiu

Du fährst nun in Aufnahmerichtung des Fotos, d.h. du hast grün und du hast Vorrang gegenüber dem schwarzen Mercedes. Du fährst mit 50 km/h, hättest also schon in weniger als 1 Sekunde den Mercedes passiert. Wie man auf dem Foto sieht, dürfte der Mercedes nicht mehr viel weiter fahren, ohne seine Wartepflicht zu verletzen. Man sieht auch, dass er seine Räder schon eingeschlagen hat, also "ready for abbiegen" ist. Hätte er zu diesem Zeitpunkt noch eine Geschwindigkeit von nur geringen 20 km/h drauf, dann könnte er nicht mehr rechtzeitig anhalten, was ein Ausweichen deinerseits nach rechts in den Einmündungsbereich rechtfertigen würde. Und wehe, da ist zufällig gerade ein Radfahrer neben dir ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
21.02.2005, 14:40 Uhr

zu: Unfall an einer kreuzung welche Folgen?

Der Taxifahrer hatte aber kein unüberwindbares Hindernis vor sich, ...

Er musste aber davon ausgehen, dass er gleich auf ein Hindernis treffen würde. Wenn du noch mal den Ursprungsbeitrag liest, wird die Sache eigentlich klar, denn (zumindest indirekt) gibt Reakawon zu, dass er zu schnell war: "Ich bin davon ausgegangen das ich es locker schaffe noch vor ihm abzubiegen. Kurz vorher bemerkte ich aber das er ziemlich schnell war und habe somit mein abbiegen eingestellt ..."

Aber gut, ich merke, dass wir hier keine Einigung erzielen. Du fährst also auch weiterhin mit Vollgas an die Einmündung, kommst aber noch vor der Einmündung zum Stillstand. Hoffentlich triffst du nur auf wagemutige Fahrer, die sich davon nicht irritieren lassen ...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- die Unfallstelle absichern

- den Verletzten Hilfe leisten

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-117 / 3 Fehlerpunkte

Was erwartet Sie bei diesen Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-117

Eine Baustelle, die nach 100 m endet

Eine Baustelle, die in etwa 100 m Entfernung beginnt

Eine Baustelle, die eine Länge von 100 m hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-104-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie an solchen Haltestellen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-104-B

Fußgänger verlassen manchmal unachtsam die Verkehrsinsel

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