
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
 wolfgang111 
16.02.2005, 20:16 Uhr
Ende eines Überholverbots
Hallo
folgende Situation: ich fahre auf der Landstraße, es kommt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h gekoppelt mit einem Überholverbot. Kurz danach kommt eine Ortschaft (grünes, kein gelbes Ortsschild), dann an einer Einmündung das Vorfahrtsschild Ich hab also Vorfahrt), dann nach dem Ortsende wieder die Beschränkung auf 70 km/h, aber kein weiteres Überholverbotsschild. Ich habe dort überholt und bin dann von der Polizei angehalten worden und bekam nun einen Bußgeldbescheid wegen Überholens im Überholverbot. Das kann doch eigentlich nicht sein, oder?

 durbanZA
16.02.2005, 20:30 Uhr
zu: Ende eines Überholverbots
Richtig, MF. Das Richtzeichen 385 ("grünes Ortsschild") ist keine Ortstafel, sondern nur eine Ortshinweistafel.
Sie hat, anders als das gelbe Ortschild, keinen Einfluß auf Streckenverbote und andere Geschwindigkeitsbegrenzungen, also auch nicht auf das Überholverbot, das gilt weiter.
Und anders, als viele denken (ich hoffe, ich fange damit die Diskussion nicht wieder an), gelten Streckenverbote, also auch Überholverbote, über Kreuzungen und Einmündugen hinweg. So steht es in der StVO. Punkt. Es ist so, ob das sinnvoll ist, ist eione andere Frage, die jetzt nicht erörtert werden muß.
Also ist das anscheinend alles rechtens.
 wolfgang111 
16.02.2005, 20:40 Uhr
zu: Ende eines Überholverbots
Danke durbanZA, dann brauch ich wohl keinen Widerspruch einlegen.
 jimmy_18
16.02.2005, 21:54 Uhr
zu: Ende eines Überholverbots
"Und anders, als viele denken (ich hoffe, ich fange damit die Diskussion nicht wieder an), gelten Streckenverbote, also auch Überholverbote, über Kreuzungen und Einmündugen hinweg."
Dann muss das Streckenverbot aber nach der Einmündung wiederholt werden, sonst kann ein Fahrer doch, sofern er aus der Einmündung kommt, sich des Überholverbotes gar nicht bewusst sein. (?)
 to
16.02.2005, 22:30 Uhr
zu: Ende eines Überholverbots
Derjenige der einbiegt wird wohl auch eher der Überholte sein, weil er ja erstmal auf Geschwindigkeit kommen muss.
Fakt ist:
Es muss nicht, aber es sollte besser wiederholt werden.
 jimmy_18
17.02.2005, 14:27 Uhr
zu: Ende eines Überholverbots
Okay, werd ich tun.
 Waechter im All
17.02.2005, 16:03 Uhr
zu: Ende eines Überholverbots
Ich will jetzt AUCH nicht die alte Diskussion neu aufrollen (versprochen!). Aber eben WEIL es da - sagen wir mal: gewisse Uneindeutigkeiten gibt, würde ich es mit einem Widerspruch versuchen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-101 / 3 Fehlerpunkte
Was kann es bedeuten, wenn an einem Fahrzeug blaues Blinklicht - jedoch kein Einsatzhorn - eingeschaltet ist?
Ein Abschleppwagen fährt zum Einsatz
Es wird vor einer Einsatzstelle der Feuerwehr gewarnt
An einer Unfallstelle wird vor Gefahren gewarnt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig
Vorfahrt gewähren
Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?
Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben
Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte
Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|