Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bifi05
18.02.2005, 22:11 Uhr

Vorfahrtsverletzung im Kreisverkehr -->Unfall! Was nun?

Hallo Ihr "Mitleidenden",

bei mir war es so, dass ich bei Dunkelheit auf einen Kreisverkehr zugefahren bin. Ein Auto bog neben mir rechts ab und ich fuhr raus. Erstens war die Sicht von diesem Auto versperrt, zweitens hattte die Unfallgegnerin kein Licht an, was sie nun dementiert und drittens war sie sehr schnell und hat den Kreisverkehr geschnitten. Wir haben uns dann auf den Pflastersteinen getroffen *Rumps*.

Nun wollte ich mal fragen, ich habe drei Punkte in Flensburg bekommen und ein Bußgeld von 86.- EURO noch drauf, was ich schon bezahlt habe. 1.Was kann ich nun erwarten?
2.Wann kommt eigentlich so eine Benachrichtigung an, dass man eine Nachschulung machen muss?
3.Kann man sich dagegen wehren?
4.Gibt es so etwas wie eine Gerichtliche Verhandlung über den Fall und wenn ja, wann bekommt man bescheid?
5.Gibt es eine Verjährungsfrist bei dem Bescheid der Nachschulung?
6.Wenn ich einen Fahrlehrer kenne, der mir vieleicht diese Nachschulungsbescheinigung einfach so ausstellt, wie ist es damit?
7.Wie ist das eigentlich, wenn die Unfallgegenerin bestreitet, das sie ihr Licht nicht an hatte, ich aber eine Zeugin bei mir habe, die auch gesehen hat, dass am gegnerischen Auto kein Licht war? -Streitfall? --> Wer entscheidet den Streitfall?

Ich frreuen mich schon auf eure Antworten und danke euch schon mal im Voraus dafür!!!

Gruß Christian / Bifi05

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
18.02.2005, 22:38 Uhr

zu: Vorfahrtsverletzung im Kreisverkehr -->Unfall! Was nun?

Wann kommt eigentlich so eine Benachrichtigung an, dass man eine Nachschulung machen muss?

Zwischen dem Bußgeldbescheid und der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar können Wochen oder Monate liegen.

Kann man sich dagegen wehren?

Nein. Du hättest Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen können. Da du diesen aber bezahlt hast, hast du auf Rechtsmittel verzichtet, sodass die Sache rechtskräftig ist.

Gibt es so etwas wie eine Gerichtliche Verhandlung über den Fall und wenn ja, wann bekommt man bescheid?

Ein Gericht ist an dieser Sache nicht beteiligt. Du wirst irgendwann (siehe oben) einen Brief der Fahrerlaubnisbehörde bekommen, in dem du zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF) aufgefordert wirst.

Wenn ich einen Fahrlehrer kenne, der mir vieleicht diese Nachschulungsbescheinigung einfach so ausstellt, wie ist es damit?

Die anderen Fahrschulen werden sich freuen, wenn ein Mitbewerber weniger in ihrer Stadt ist, weil man dessen Fahrschule geschlossen hat.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern

Gegenüber Kindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-103-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-103-B

Das Mofa muss warten

Ich muss warten