
jimmy_18
10.02.2005, 18:49 Uhr
zu: bei Gelb geblitzt
" sie musste den namen preis geben"
Wie kommen die Menschen nur immer auf die idee, irgendwas zu müssen? *kopfschüttel*
Verjährungsfrist sind 3 Monate+14 Tage Postlaufzeit. verjährungsunterbrechend wirkt ein an dich zugestellter AB oder BGB.
Das Argument du konntest nicht bremsen ist kontraproduktiv, dann warst du zu schnell.
Zeugen bringen dir eher nix.
Das macht 3 Punkte (wenn unter 1s)
mfg
jimmy

jimmy_18
10.02.2005, 19:00 Uhr
zu: bei Gelb geblitzt
Muss an dich zugestellt werden, damit eine Verjährungsunterbrechung eintritt. Anhörungsbogen, Busgeldbescheid, oder Einladung zur Anhörung, bzw. Anhörung durch Polizei.
Natürlich sagen sie das so. Passieren tut es so aber meist nicht.
Zählt natürlich der Tattag.
Wie schnell du gefahren bist intressiert niemand die Bohne. Wenn du es nicht schaffst während der Gelbphase zu bremsen, war es zu schnell. Soweit die Theorie.
mfg
jimmy