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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chill
09.02.2005, 22:46 Uhr

Probezeit, Wie lange noch??

Hallo,

ich hab mich schon umgeschaut aber keine Antwort gefunden die mich zufriedengestellt hat.

Also hoffe ich das diese Frage noch nicht zu oft gestellt wurde.

Ich habe mit 18 den Klasse B Schein gemacht, (16.04.02) und am (12.07.04) den Klasse A Schein bestanden. Ich bin jetzt 21 (09.02.05).
Wie lange habe ich jetzt noch probezeit, hab diese überhaupt noch? Wann kann ich "offen" fahren und muss ich meinen Führerschein irgendwie umschreiben lassen?

Danke

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09.02.2005, 22:48 Uhr

zu: Probezeit, Wie lange noch??

Die Probzeit läuft ab erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis (außer M,L,T). Bei dir also mit der Klasse B seit dem 16.04.02. Wenn du keine A-/B-Verstöße in der Probezeit begangen hast, endete sie am 16.04.04. Für zusätzliche Klassen gibt es keine extra Probezeit. Nach den zwei Jahren Besitz Klasse A darfst du ohne Umschreibung einfach so offen fahren.

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09.02.2005, 22:54 Uhr

zu: Probezeit, Wie lange noch??

Aha, das heißt die 2 Jahre die ich nach dem bestehen des Klasse A Führerschein "habe"(wie auch immer),sind also nur auf die 34 PS regel zurück zu führen?! Ok aber gab es da nicht mal so etwas vonwegen; "ab 21 immer offen, oder so?

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09.02.2005, 23:09 Uhr

zu: Probezeit, Wie lange noch??

Ok alles klar , Danke!




PS: Hat zufällig jemand ein Mopet mit 34 Ps zu verschenken ? is nur ein scherz :)

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09.02.2005, 23:17 Uhr

zu: Probezeit, Wie lange noch??

Kleine Anmerkung noch: Es reicht nicht, nur die Prüfung Klasse A nach dem 25. Geburtstag zu machen. Es muss dann extra die Klasse A-unbeschränkt beantragt werden, und auch die Prüfung auf einer großen Maschine durchgeführt werden. Man kann auch mit 25 noch A-beschränkt machen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf stellen Sie sich ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B

Dass der

- Bus sofort anfährt

- Busfahrer Sie vorbeifahren lässt

- Bremsweg länger wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B

Die linke

Die rechte