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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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09.02.2005, 16:48 Uhr

zu: Welches Urteil????

Wenn du noch unter 21 bist und nach Jugendstrafrecht verurteilt wirst, wohl ein Haufen Sozialstunden, sonst ne Geldstrafe von etwa einem Monatsnettolohn. (Es gab keine Ausfallerscheinungen ?)

Und in beidem Fällen noch ein Führerscheinentzug mit ca 7-9 Monaten Sperrfrist. Deine Probezeit ruht für die Zeit der Entzuges, danach musst du noch zum Aufbauseminar und bekommst 2 Jahre Probezeitverlängerung. Den Führerschein musst du aber nicht komplett neu machen.

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09.02.2005, 18:09 Uhr

zu: Welches Urteil????

Der einzige Fall, in dem der Führerschein neu gemacht werden muss (Und eigentlich auch nur die Prüfungen), ist ein Entzug über mindestens 2 Jahre. Da du den Führerschein nach der Sperrfrist sicherlich schnell wieder beantragen wirst und auch wohl keine MPU anstehen wird, ist das kein Problem.

Und wegen der Ausfallerscheinungen, davon hängt es eben ab ob du nur wegen Trunkenheit im Straßenverkehr oder wegen Straßenverkehrsgefährdung angeklagt wirst, dann könnte die Strafe noch etwas höher sein, aber wenn du nur eine Sperrfläche überfährst und es nicht zu einer konkreten Gefährdung kam, bleibt es wohl bei dem einfachen Tatvorwurf.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136

Eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot

Vorausgegangene Streckenverbote

Eine Zone mit absolutem Haltverbot

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B

Ausreichend Seitenabstand zu Fußgängern einhalten

Den Fußgänger mit dem Mofa durch Hupen auffordern, auf den Gehweg überzuwechseln

Vorsichtig links vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-006 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten?

Lediglich einmal vor dem Abbiegen

Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen