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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jessi
06.02.2005, 14:22 Uhr

Blitzer

Hallo,

ich bin letzte Woche in einer 30er Zone ca.57 km/h gefahren und geblitzt worden.
Wieviel wird denn dann noch abgezogen?
Und was kommt auf mich zu, da ich noch 3 Monate Probezeit habe?
Das Auto läuft über meinen Vater, gibt es die Möglichkeit zu sagen, dass er gefahren ist?
Bitte um Antworten...

(Komme aus Hessen.)

Gruß Jessi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.02.2005, 14:32 Uhr

zu: Blitzer

3 km/h werden abgezogen.
Gehen wir davon aus, dass sie abzugl- dieser Toleranz zw. 21 km/h und 25 km/h drüber bei Dir gemessen haben wären das:
- 50 Euro Bußgeld
- 25 Euro 60 Verwaltungsgebühr
- 1 Punkt in Flensburg
- Probezeitverlängerung auf insgesamt 4 Jahre
- Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (ca. 250 - 300 Euro)

Wieso willst Du sagen, dass Dein Vater gefahren sei? Du warst es doch! Jemanden anders einer Straftat zu bezichtigen ist eine ebenfalls eine Straftat, unabhängig davon, ob dieser das zugibt, also lass Dich dabei nicht erwischen.

Gebnau um das zu verhindern, werden ja die Photos gemacht. Also kannst Du damit durchkommen, wenn Dein Vatwer dir sehr, sehr ähnlich sieht (das Photo kann von der Polizei abgeglichen werden durch persönliche Kontrolle, Lichtbildabgleich (zB mit Deinem Perso) oder Umfrage bei den Nachbarn ("Kennen Sie diesen Mann?")) und wenn Dein Vater kein Alibi für die Tatzeit hat.

Messen Sie bei Dir übrigens mehr als 25 km/h abzugl. Toleranz wären das 60 Euro Bußgeld, 3 Punkte, sonst gleiche Konsequenzen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
06.02.2005, 14:37 Uhr

zu: Blitzer

Es werden von der Messung 3 km/h Toleranz abgezogen.
Die 57 km/h hast du vom Tacho abgelesen nehme ich an?, der hat ja auch nochmal eine gewisse Abweichung. Aber wenn du Pech hast, wird das nicht reichen, wenn bei der Messung abzgl der 3 km/h dann noch mindestens 51 km/h übrig bleiben, ist das ein A-Verstoß, und zusätzlich zu Bußgeld und Punkten wird man dich zum Aufbauseminar schicken.

Die Schuld auf jemand andern schieben kann schnell strafbar sein, auch die Polizei ist nicht ganz dumm und schaut mal auf das Foto drauf, grobes Alter und Geschlecht sind normalerweise schon erkennbar.

Dein Vater kann allerdings die Aussage verweigern. Dann muss die Behörde selber auf dich kommen. Wenn sie dich nicht kriegen, droht dann allerdings eine Fahrtenbuchauflage.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jimmy_18
06.02.2005, 17:11 Uhr

zu: Blitzer

DaRealAd hat Recht, warte erst mal ab ob noch <21+
Könntest ja Glück haben :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jaXon
06.02.2005, 22:04 Uhr

zu: Blitzer

natürlich ist es nicht "richtig" die schuld jemand anderem in die schuhe zu schieben ... aber wenn dieser jemand sein ok gibt und den betroffenen vor einer teuren nachschulung und verlängerter probezeit retten will ... dann ist das meiner meinung nach nachvollziehbar ...

ich hätts auch gern gemacht nur hab ich als 19-jähriger typ wenig chancen auf fotos wie meine mutter auszusehen ... hehe

finds aber schon richtig für seinen mist grade zu stehen ... nur in solchen fällen hat das nix mit "Mann sein" und "selbstständigkeit" zu tun ... ist einfach nur clever ... nicht feige

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.02.2005, 22:36 Uhr

zu: Blitzer

*lol* Mein alter Herr wurde in den 70ern geblitzt, mit einer der Zeit entsprechenden Frisur. In dem Brief, den das Ordnungsamt schickte, stand: "Am Steuer befindet sich eine nicht identifizierte weibliche Person" :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jimmy_18
07.02.2005, 14:05 Uhr

zu: Blitzer

"finds aber schon richtig für seinen mist grade zu stehen ... nur in solchen fällen hat das nix mit "Mann sein" und "selbstständigkeit" zu tun ... ist einfach nur clever ... nicht feige"

Sehr wahr. Für deine "Charaktergröße" kannste dir auch nix kaufen, wenn du dann zu Fuß gehst.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

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Auf eine gebührenpflichtige Straße

Auf eine Zollstelle

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-027-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-027-B

Ich darf durchfahren

Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B

Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird

Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben

Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen