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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fellerspezi@hotmail.com
06.02.2005, 14:17 Uhr

Geblitzt im Rückwärtsgang

Vorgeschichte:
Die Polizei macht seit Jahren Radarkontrollen mit mobilen Stationen auf einem meiner Grundstücke. Der Platz ist halt regelrecht dafür prädestiniert, weil man den Blitzer überhaupt nicht sehen kann, bis es zu spät ist und etwa 200 Meter danach wieder 80 erlaubt ist.

Situation:
Einer unserer Fahrer ist im Rückwärtsgang, am Blitzer vorbei, an die Rampe gefahren. Dem Blitz schenkte er keine Beachtung, weils da ja oft blitzt und er ja nur langsam fuhr. Nun habe ich am Samstag den Bussgeldbescheid gekriegt, wonach mein Vito anscheinend 23km zu schnell war. Muss man sich mal vorstellen, mit 73km/h, mit einem Vito, rückwärts an die Rampe.

Ich habe natürlich sofort bei unseren städtischen Posten angerufen und reklamieren wollen, da war aber offenbar keiner zuständig. Also habe ich denen privat angerufen und mal etwas Theater gemacht. Sind ja immerhin Stammkunden, die die Rabatt kriegen, daher kenne ich die Fritzen. Leider aber konnten oder wollten die mir auch nicht helfen.
Also gebe ich das Ganze mal an Euch weiter:

Muss ich so was bezahlen?

Kann ich, falls ich bezahlen muss, denen künftig verbieten auf meinem Grundstück Radarkontrollen zu machen?
Vielleicht haben die Gewohnheitsrechte, denn die machen das dort schon lange und ich habe das Grundstück erst seit zwei Jahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.02.2005, 14:21 Uhr

zu: Geblitzt im Rückwärtsgang

Müssten in diesem Fall nicht Fehler bei der Messung nachzuweisen sein?
Vielleicht kann ein Anwalt da helfen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern neon
06.02.2005, 19:45 Uhr

zu: Geblitzt im Rückwärtsgang

häh? wer is denn nun mit welchen auto gefahrn?

du schreibst erst "... einer unserer fahrer..." dann "...mit meinen vito..."

wenn du beim rückwärtsfahrn geblitzt wirst, dann war das sicherlich ne falschmessung, (ich geh jetz ma nich davon aus, dass du mit 40 inner 30 Zoner rückwärts gefahrn bist)

und privat anrufen würde ich die ordnungshüter schon garnich und erst recht kein "theater" machen...

willst du denn das unzufriedene kunden bei dir privat anrufen und dich zur sau machen wollen?

rabatt für solche blitzaktionen bekommt sicher kein polizist....

blitzer auf deinen grundstück??? das glaub ich nich... ich kenne zwar da keine rechtsgrundlagen, aber die polizei darf sich doch nich einfach in mein garten stellen und ihre blitzer aufbaun...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.02.2005, 20:29 Uhr

HISTORISCHER MOMENT: Auflärung über Wegerecht

Doch...
Jetzt kommt etwas historisches in dieser Forengeschichte:
DIE AUFKLÄRUNG ÜBER DEN BEGRIFF "WEGRECHTE"

Schon oft habe ich den Begriff "Wegrecht" in diesem Forum gelesen, jedoch nie in korrektem Zusammenhang:
- Wegerecht steht nicht in § 35 StVO
- Wegerecht steht nicht im § 38 StVO
- Wegerecht hat nichts mit Einsatzfahrten zu tun
- Wegerecht hat kein Einsatzfahrzeug durch Blaulicht und Martinshorn
- Wegerecht heißt nicht, dass andere Autofahtrer Platz machen müssen.

AAABER-- was ist das "Wegrecht" dann?

Der Begriff "Wegerecht" kommt in § 13 des bürgerlichen Gesetzbuches vor. Wegerecht hat man, wenn man ein fremdes Privatgrundstück zu bestimmten Zwecken benutzen darf. Das ist Wegerecht. Nix anderes. Der Begriff "wegerecht" im Zusammenhang mit Sonderrechten hat sich wohl mal so eingeschlichen, weil einige Menschen den § 35 StVO nicht ganz verstanden haben...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.02.2005, 21:45 Uhr

zu: Geblitzt im Rückwärtsgang

@ durbanZA:

Du hast schon recht, was den Begriff "Wegerecht" betrifft, aber ich würde dennoch nicht behaupten, dass der Begriff im Zusammenhang mit § 38 StVO falsch ist. Es stimmt zwar, dass der Begriff "Sonderrecht" in der StVO vorkommt, während der Begriff "Wegerecht" nirgends in der StVO erwähnt wird. Dennoch wird der Begriff "Wegerecht" durchaus auch von Juristen verwendet, wenn es um den § 38 StVO geht und nicht nur im Zusammenhang mit dem BGB (dort übrigens nicht in § 13, sondern in den §§ 1018 ff.)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jaXon
06.02.2005, 21:59 Uhr

zu: Geblitzt im Rückwärtsgang

sag mal bin ich bescheuert oder versteh ich die situation komplett falsch ?

einer deiner fahrer ist im rückwärtsgang am blitzer vorbeigefahren und hat ihn ausgelöst! müsste da nicht die logik der beamten eingreifen die sagt "rückwärtsgang - tempo 73 km/h - unmöglich" ... ?

und wenns ne mobile station ist dann waren doch 100pro bullen vor ort die in ihrem bus sassen ... haben die denn nichts gesagt oder gemerkt ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern neon
06.02.2005, 22:37 Uhr

zu: Geblitzt im Rückwärtsgang

ähh ja, was wolln die zwei mit ihren wegerecht mir denn nun sagen? versteh ich nich...

darf die polizei nun mein grundstück benutzen um ihre blitzer aufzubauen? ja oder nein?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern papercut
06.02.2005, 22:43 Uhr

zu: Geblitzt im Rückwärtsgang

>>>und wenns ne mobile station ist dann waren doch 100pro bullen vor ort die in ihrem bus sassen ... haben die denn nichts gesagt oder gemerkt<<<

Ich glaub es ist ein Blitzer gemeint, der halt nicht fest verankert ist sondern auf einem Stativ steht. Dann kann man ihn ständig wo anders aufstellen. Polizisten werden dazu nicht gebraucht... Sowas hab ich schon öfter in Vorgärten von Leuten gesehen - die bemerkt man sehr spät oder gar nicht.

Aber jetzt mal zum Thema. Ich hab mal einen Bericht im TV gesehen, da wurde eine Oma mit einer Gehhilfe geblitzt. Sie war 30 km/h zu schnell *haha* und die Oma hat dann auch keinen Bußgeldbescheid bekommen.
Es ist ersichtlich das es sich um eine Falschmessung handelt, desshalb kannst du ganz einfach wiederspruch einlegen.

Wenn die dann anhand des Fotos überprüfen wollen, ob du nun gefahren bist oder nicht, werden die schon sehen, das du rückwärts gefahren bist...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.02.2005, 23:37 Uhr

zu: Geblitzt im Rückwärtsgang

@jaxon: Die Polizei besitzt das Wegerecht, d. h. sie darf Dein Grundstück zu hoheitlichen Zwecken, z.B. zur Kontrolle der Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, nutzen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fellerspezi@hotmail.com
07.02.2005, 02:28 Uhr

zu: Geblitzt im Rückwärtsgang

@neon
/du schreibst erst "... einer unserer fahrer..." dann "...mit meinen vito..."/

Ja, das ist schon richtig. Ich hab unter anderem drei Vito als Firmenfahrzeuge, welche von meinen Angestellten gefahren werden.

Einige der Polizisten sind Stammkunden bei uns, daher kenne ich die halt. Und wenn einer für rund 10000 Euro im Jahr Ware abnimmt kriegt er eben Rabatt bei uns, egal ob er ein Bulle ist oder ein normaler Mensch.

Das ganze passierte bei uns auf dem Hof, das sind etwa 180m². Gerade genug Platz für Gäste, Rampe und Fuhrpark.


/ willst du denn das unzufriedene kunden bei dir privat anrufen und dich zur sau machen wollen?/

Ja, da wäre ich gar nicht böse. Zu jeder Tages und Nachtzeit. Ich stehe jederzeit und überall für meine Ware ein und das wissen die Kunden auch. Ich nenne sowas "Dienst am Kunden". Service wie bei uns gibts sonst höchstens noch im Grand Hotel :-)


@alle
Vorwätrs ist er sicher nicht mehr gefahren, weil man eben nur rückwärts an die Rampe kann. Und wenn auch, mit über einer Tonne Last braucht man mehr Anlauf als 15m, um auf über 70 zu beschleunigen.

Blumenkübel sind zwar hübsch aber die stünden dann auf min. zwei Kundenparkplätzen. Das ist nicht so gut, weil die Kunden ja auch Parkplätze wollen.

Besten Dank an Georg und Durban, wisst Ihr vielleicht wie das Prozedere bei einem Einspruch so abläuft. Hatte bisher noch nie einen solchen Fall. Könnte es evtl. einfacher sein die geforderten 75.- Euro einfach zu bezahlen? Gefällt mir zwar nicht so gut, weils ja wahrscheinlich eine Fehlmessung war.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jimmy_18
07.02.2005, 08:20 Uhr

zu: Geblitzt im Rückwärtsgang

Wenns dein Grundstück ist hast du aber sicherlich das Recht, da ein unübersehbares Plakat mit Blitzerwarnung aufzustellen ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (36)
07.02.2005, 10:57 Uhr

zu: Geblitzt im Rückwärtsgang

Hallo fellerspezi,

versuchs doch mal auf die humorvolle:

"Sehr geehrte Damen und Herren, mit Datum vom ... erhielt ich ...
Ich bitte um Übersendung des Blitzfotos, da ich mich mit eigenen Augen davon überzeugen möchte, dass meine Fahrzeuge in der Lage sind, nach Abzug der Toleranz 73 km/h im Rückwärtsgang zurückzulegen.
Sofern es sich hierbei um einen Irrtum Ihrerseits handeln sollte, gehe ich davon aus, dass Sie das OWi-Verfahren einstellen."

Hat mein Vater vor Jahren gemacht, nachdem meine Mutter angeblich morgens um 5.30 Uhr nur mit unserem PKW-Anhänger in der Hand mit 65 km/h geblitzt wurde. Es kam nie wieder was. Außer vermutlich lautem Gelächter in der Behörde.

steffi (36)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fellerspezi@hotmail.com
07.02.2005, 14:00 Uhr

zu: Geblitzt im Rückwärtsgang

Erst mal vielen herzlichen Dank an Euch alle.

Ich habe heute nochmal dort angerufen und mein Anliegen äusstst detailiert vorgetragen wie "Steffi" es vorgeschlagen hat. Am Ende habe ich noch erwähnt, dass ich mit dem Gedanken spiele ein Radar-Warn-Plakat aufzustellen (super Idee, danke Jimmi).

Die erstmal etwas mürrischen Beamten, sind nach diesem Vorschlag blitzartig in freundliche und zuvorkommende Freunde und Helfer mutiert.

Man versicherte mir, dass ich mit keinerlei Folgen rechnen müsste, weil es sich dabei ganz offensichtlich um einen Fehler handle.
Soeben, hal genau beim essen, waren sogar noch zwei Beamte da, haben sich die Situation angesehen und mir schriftlich bestätigt, dass ich die Busse nicht bezahlen muss.

Zu dem Plakat-Gedanken, hat keiner auch nur einen Piips gesagt. Ich denke so etwas nennt man einen "taktischen Schweiger" :-)

Sieg auf der ganzen Linie, danke, danke, danke!

Viele liebe Grüsse
fellerspezi

..zum Seitenbeginn

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