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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern BlackFish
30.01.2005, 20:40 Uhr

zu: Kann mich Mutter von Geschädigtem anzeigen?

Ganz ehrlich denk ich schon, dass sie dich anzeigen könnte. Aber wie weit sie mit ihrer Anzeige durchkommt, das ist dann die Frage, denn ich denke, wenn er sagt, dass nichts passiert ist, dann können sie nicht viel gegen dich machen.
Aber sonst muss die Polizei jeder Anzeige nachgehen...
Mfg BlackFish

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jimmy_18
30.01.2005, 22:29 Uhr

zu: Kann mich Mutter von Geschädigtem anzeigen?

Vermutlich heiße Luft. Wenn schon wär es auch fahrlässige Körperverletzung. Und dann stellt sich die Frage inwiefern du fahrlässig gehandelt hast (zu schnell etc.)

Aber wie man angeschnallt mit dem Kopf gegen die Scheibe fliegen kann ist mir schleierhaft.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.01.2005, 23:08 Uhr

zu: Kann mich Mutter von Geschädigtem anzeigen?

Bei Körperverletzung handelt es sich um eine Straftat. AnZEIGEN können von jedem gemacht werden. Die Staatsanwaltschadft entscheidet schließlich, ob auch anGEKLAGT wird. AnKLAGEN kann in der BRD ausschließlich ein Staatsanwalt (oder Amtsanwalt).

Aber bei Körperverletrzung ist folgendes zu beachten, was für Deinen Fall wichtig sein dürfte:
Einfache (nicht gefährliche oder schwere) Körperverletzung wird nur verfolgt wenn
- Der Geschädigte (und nicht dessen Mutter) einen Strafantrag stellt oder
- Die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung bekundet, was angesichts der Folgen des Unfalls wahrscheinlich ist.
In diesem Fall ist es egal, was die anderen Unfallbeteiligten sagen. Selbst wenn alle sagen, Du hast Dir nichts zu schulden kommen lassen, klagt der Staat, der schließlich das Gewalt- und Entscheidungsmonopol hat, Dich an. Das tut der unabhängig davon, was der Geschädigte sagt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.01.2005, 23:44 Uhr

zu: Kann mich Mutter von Geschädigtem anzeigen?

Bei Personenschaden wird normalerweise das öffentliche Interesse an der Verfolgung der Straftat bei einem Unfall bejaht, letztlich liegt das aber im Ermessen des Amts- oder Staatsanwalts. Vielleicht hast Du ja Glück und Du hast einen milden Staatsjuristen. Trotzdem könnte Dein Unfallgegner, lässt er sich von seiner Mutter überreden, einen Strafantrag stellen.
Du hast Glück, dass bei Körperverletzung Strafantrag gestellt werden muss, so bringt die Anzeige der Mutter nichts, wenn der Geschädigte selbst nicht den Strafantrag stellt oder das öff. Intr. Bejaht wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
31.01.2005, 14:27 Uhr

zu: Kann mich Mutter von Geschädigtem anzeigen?

Das erfährst Du spätestens dann, wenn Du per Post von der Staatsanwaltschaft darüber informiert wurdest, daß ein Strafverfahren gegen Dich eingeleitet wurde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcel87
31.01.2005, 20:03 Uhr

zu: Kann mich Mutter von Geschädigtem anzeigen?

@durbanZa:
"Trotzdem könnte Dein Unfallgegner, lässt er sich von seiner Mutter überreden, einen Strafantrag stellen."

ich glaube du hast etwas verwechselt: der verletzte war sein beifahrer nicht sein unfallgegner...

aber abgesehen davon: wäre das, was du geschrieben hast auch dann noch so?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pikay1985
31.01.2005, 21:27 Uhr

Polizei???

Mal nur so gefragt:

Ist man nicht bei einem Unfall mit Personenschaden GRUNDSÄTZLICH verpflichtet, die Polizei anzurufen???

Die hätten dann den Unfall aufgenommen und Jan T. erklärt, was weiter auf ihn zukommt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (36)
02.02.2005, 12:01 Uhr

Warum?

Mal ganz blöd gefragt: Warum kann die Mutter eines Erwachsenen Strafanzeige stellen für etwas, was nicht ihr, sondern ihrem Sohn widerfahren ist?
Der Sohn ist voll geschäftsfähig, kann eigene Willenserklärungen abgeben. Warum sollte die Mutter also diese Berechtigung haben?

Und wenn sie das darf: Wer darf das noch? Der Opa, der Nachbar, ein Freund?

Sorry, aber hier hakt mein Rechtsverständnis!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Didi
02.02.2005, 14:33 Uhr

zu: Kann mich Mutter von Geschädigtem anzeigen?

»Sorry, aber hier hakt mein Rechtsverständnis«

Was wäre denn, wenn der Verletzte nicht mehr in der Lage wäre, eine Anzeige aufzugeben? Oder bei Sachbeschädigung, die ein Unbeteiligter zufällig sieht? Oder Diebstahl, der von einem Unbeteiligten beobachtet wird? Steuerhinterziehung von der man erfährt?
Es gäbe tausende Fälle, die nicht verfolgt werden dürften/könnten nur weil nicht der Richtige die Anzeige aufgegeben hat. Das kann es auch nicht sein. Ist schon richtig, dass auch Unbeteiligte eine Anzeige aufgeben können.

Und es wird unterschieden zwischen Antragsdelikt und Offizialdelikt. Letzteres wird auch gegen den Willen des Opfers verfolgt während ersteres nur auf Antrag des Opfers verfolgt wird. Körperverletzung ist ein Antragsdelikt. Allerdings muss auch bei einem Antragsdelikt erstmal ermittelt werden. Denn es könnte sein, dass sich der Geschädigte doch noch zu einer Anzeige entscheidet. In diesem Fall muss also die Polizei auch auf Anzeige der Mutter erstmal ermitteln und Spuren/Beweise sichern. Bleibt die Anzeige des Geschädigten aus, wird die Tat nicht weiter verfolgt. Entscheidet sich der Geschädigte doch noch zu einer Anzeige, können die gesicherten Beweise verwendet werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.02.2005, 15:12 Uhr

zu: Kann mich Mutter von Geschädigtem anzeigen?

Man muss hier zwischen den Begriffen "Anzeige erstatten" und "Strafantrag stellen" unterscheiden. Anzeige erstatten ist ein formloses Mitteilen eines Sachverhalts. Beispiel: Ein Zeuge ruft bei der Polizei an und teilt mit, dass er eine strafbare Handlung beobachtet habe. Bei Offizialdelikten muss die Polizei dann von sich aus weiter ermitteln, sobald sie Kenntnis von der Sache erlangt hat.

Anders ist es aber bei Antragsdelikten, z.B. bei Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch. Zwar kann natürlich auch hier ein Zeuge eine Mitteilung machen (= Anzeige erstatten), aber nur der Geschädigte selbst kann Strafantrag stellen. Nur wenn der Geschädigte stirbt, geht das Antragsrecht auf bestimmte Angehörige über. Selbst das gilt nicht, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten eindeutig kundgetan hat, dass er keine Strafverfolgung möchte. Nachzulesen in § 77 StGB.

Bezogen auf den obigen Fall bedeutet das, dass die Mutter nicht berechtigt ist, Strafantrag zu stellen. Der Geschädigte will keinen Strafantrag stellen, also ist hier eine Strafverfolgung ausgeschlossen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (36)
02.02.2005, 15:20 Uhr

zu: Kann mich Mutter von Geschädigtem anzeigen?

»Was wäre denn, wenn der Verletzte nicht mehr in der Lage wäre, eine Anzeige aufzugeben?«

Ist er aber, daher ja mein Unverständnis.

Aber dank eurer Erläuterungen habe ich es jetzt vollumfänglich verstanden.
Danke an didi und Georg_g!

Damit dürfte dann ja auch Jans Frage geklärt sein.

Liebe Grüße in die Runde

steffi (36)

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06.02.2005, 22:16 Uhr

zu: Kann mich Mutter von Geschädigtem anzeigen?

Ich fand das Trainining bescheuert - Geld- und Zeitverschwendung.

Die ersten zwei Stunden verbringt man mit dem üben einer simplen Vollbremsung - wer das selbst unter Anleitung erst nach zig versuchen hinkriegt sollte laufen - oder Bahnfahren.
Die Trainings der SportAuto bzw. AMS sollen deutlich besser sein, und sind auch nicht so teuer. Oder die der Hersteller, wobei die meist extrem ins geld gehen.
Wenn du das Geld nicht hast, geh mit jemandem der Ahnung hat Sonntags auf nen großen Parkplatz - du wirst dich wundern...
Gruß,
Christian

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07.02.2005, 17:33 Uhr

@MF:

Also das ADAC-Training hat mich 75€ gekostet - und das ist schon etwas mehr als 25€. Falls man das Basistraining wirklich irgendwo für 25€ machen kann, dann sollte das wirklich jeder machen, da muss ich dir zustimmen. Wir haben bei dem Training jedoch nichts gemacht, was man nicht auch - unter halbwegs fachkundiger Anleitung - auf einem großen, leeren Parkplatz üben könnte.
Zu den Trainings der Hersteller: Bei BMW wird auf gestellten 330i trainiert (Rowdys bekommen nur nen 316ti) und da wird alles geübt, auch mit gezogener Sicherung von ABS und ESP etc.
Und selbst wenn man sowas auf nem fremden Wagen übt, ganz umsonst ist es auch nicht, vor allem, wenn man ständig wechselnde Autos fährt. Die hälfte meiner Kilometer bin ich zB. mit fremden Autos gefahren...

@Schlagger: Ich hab nicht gesagt, dass ich zwei Stunden trainiert habe - der Bund der Hausfrauen hat 2 Stunden traniert, mein Vater und ich haben unsere Wagen nach 2 Läufen abgestellt und haben den anderen colatrinkend zugeschaut...
Es war übrigens vor meinem AUTOBAHNCRASH, der auch nur ein Auffahrunfall im Stau war - wir wollens mal nicht übertreiben :D

Gruß,
Christian

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