
CSchnuffi5
05.02.2005, 19:24 Uhr
Rote Ampel
hi bin gestern geblitzt worden beim über Rote ampel fahren
war aber schon 3/4 des Auto über die Haltelinie
war beim linksabbiegen und auf der Kreuzung hasts dann 2mal geblitzt
das Auto ist auf mein Vater zugelassen und ich bin noch in der Probezeit
was kommt auf mich bzw. mein Vater zu und kann man ein eventuelles Fahrverbot auch auf eine andere Person schieben
also z.B auf meien Mutter?

Schnack
05.02.2005, 22:16 Uhr
zu: Rote Ampel
Schau in den Bußgeldkatalog, und wart ab was die Behörden schicken.

durbanZA
05.02.2005, 23:02 Uhr
zu: Rote Ampel
Also... davon ausgehend, daß die Ampel länger als eine Sekunde rot war: 50 Euro, 3 Punkte, Verwaltungskosten 25,60 Euro, 1 Monat fahrverbot, Anordnung eines Aufbauseminars.
Wieso sollte das Fahrverbot auf jemanden anders abgeschoben werden können? Du warst es doch... genau dazu werden nämlich Photos gemacht.

jimmy_18
06.02.2005, 13:52 Uhr
zu: Rote Ampel
Bist du drüber gefahren oder hast du hinter der Haltelinie angehalten?
Im letzteren Fall kommste vermutlich mit (glaub ich) 10? und ohne Punkte davon wegen überfahrens der Haltelinie.
Andernfalls: Abwarten, Anhörungsbogen anschauen, Foto bewerten, Strategie ausdenken (mach dich mal schlau), Vater anbetteln mitzuspielen, und du kommst möglicherweise mit
a) einem Jahr Autowaschen (als Dankeschön an deinen Vater),
b) wenn ihr Pech habt noch ner Fahrtenbuchauflage
und
c) hoffentlich der Erkenntnis, dass man rote Amepln möglichst nie, und wenn doch nur dann überfährt, wenn man die Kreuzung kennt, man wirklich niemanden gefährdet, und weiß das dort keine Blitzer stehen
davon.

durbanZA
06.02.2005, 14:20 Uhr
zu: Rote Ampel
Wenn Du die Kreuzung nicht passiert hast, sondern zurückgesetzt hast oder angehalten hast, so gibt es nur ein Verwarnungsgeldangebot über 15 Euro. Deshalb wird zweimal geblitzt, um die Bewegung des Autos festzustellen.
Im anderen Fall treffen die oben beschriebenen Folgen ein. Die Polizei oder das Ordnungsamt (je nach Bundesland) haben die Möglichkeit, das Photo mit zB dem Personalausweis oder mit persönlichem Vergleich (dann stehen sie bei Dir vor der Tür) abzugleichen. Oft fragen die Behörden z.B. auch bei Nachbarn ("Kennen Sie den Mann auf diesem Photo?")
Solange Deine Mutter Deinem Vater nicht besonders stark ähnelt (was doch eher ungewöhnlich wäre), wird es schlecht möglich sein, ihr die Strafe zuzuschieben.
Habt Ihr vor, dass auf Deinen Vater abzuschieben, musst Du aufpassen: Jemanden anders einer Straftat zu bezichtugen ist selbst eine Straftat! Auch wenn der Betroffene einwilligt. Und dann bist Du übrigens aus dem Bereich der Ordnungswidrigkeiten raus.
Wieso stehst Du nicht einfach zu Deiner Schuld?