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Bußgeld, Punkte, Probezeit (- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 jaXon
04.02.2005, 22:59 Uhr
zu: wegen blitzer einspruch erheben
ich wurde mit 27 drüber geblitzt und habe gegen dieses urteil einspruch eingelegt. ergebnis ist noch nicht angekommen.
was ich dich fragen will ist ob direkt in dem ersten schreiben das du erhalten hast schon was von der nachschulung stand ? weil in meinem brief stand nämlich gar nix von wegen punkten und nachschulung. beim kollegen stand auch direkt im ersten schreiben was für konsequenzen seine tat haben wird.
in welchem bundesland wurdest du geblitzt ?
 DaRealAd
05.02.2005, 12:49 Uhr
zu: wegen blitzer einspruch erheben
In dem Bußgeldbescheid steht noch nix von Nachschulung drin. Da kommt später nochmal ein extra-Brief von der Führerscheinstelle, das kann durchaus ein paar Wochen bis Monate dauern. Vergessen wird sowas aber eigentlich nie.
 jaXon
05.02.2005, 13:23 Uhr
zu: wegen blitzer einspruch erheben
und was ist mit den punkten ? werden die auch schon im ersten schrieben erwähnt ?
 Didi
05.02.2005, 13:37 Uhr
zu: wegen blitzer einspruch erheben
»und was ist mit den punkten ? werden die auch schon im ersten schrieben erwähnt ? «
Nicht unbedingt. Die werden manchmal sogar überhaupt nicht erwähnt werden aber trotzdem vermerkt.
 jimmy_18
05.02.2005, 14:24 Uhr
zu: wegen blitzer einspruch erheben
Selber Halter des Wagens? Foto gut? Wenn beides ja, wirds schwer bis unmöglich sich rauszuwinden. :-(
 jaXon
05.02.2005, 14:34 Uhr
zu: wegen blitzer einspruch erheben
es ist nur ein gutes foto nötig ... mehr nicht ... wurde in der karre meine mutter geblitzt und die haben mich ausfindig gemacht ... waren in 2 tagen 3 mal bei uns zuhaus und 1mal bei meiner mutter auf der arbeit ...
fast unmglich sich da rauszureden ... du musst schon auf die tränendrüse drücken oder einen bekannten als hohes tier bei der polizei haben
 jimmy_18
05.02.2005, 17:24 Uhr
zu: wegen blitzer einspruch erheben
Es geht auch nicht ums rausREDEN. Wer macht auch schon dir Tür auf für die Polizei, wenn er weiß das die suchen? ;-) Wenn Halter!=Fahrer kann man ganz gut tricksen.
 RnBDriver
05.02.2005, 17:46 Uhr
zu: wegen blitzer einspruch erheben
hey Jimmy.....
ich wurde mit 30Kmh zuviel geblitzt.
Und ich bin Halter und Fahrer.
Erzähl doch mal Dein geheimniss!So einen guten Trick bräuchte ich unbedingt
danke schonmal
 jaXon
05.02.2005, 19:18 Uhr
zu: wegen blitzer einspruch erheben
hahaha driver .... du hast das ! vor dem = nicht beachtet ... er meinte wenn der halter nicht der fahrer war!
mein tip an dich ist so wie ich es auch gemacht habe: auf die tränendrüse drücken ... ob ich durchkomme weiss ich im laufe der woche
 jimmy_18
06.02.2005, 13:54 Uhr
zu: wegen blitzer einspruch erheben
Wenn Halter=Fahrer ist es sehr schwer.
Hast du einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid bekommen?
 driverhh
15.02.2005, 08:41 Uhr
zu: wegen blitzer einspruch erheben
bin Halter aber nicht Fahrer gewesen, weiss nicht wer das war, hab keine Fotos. Was soll ich machen?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-015 / 3 Fehlerpunkte
Wie wird der berauschende Wirkstoff von Haschisch im Körper abgebaut?
Gleichmäßig, 0,1 Gramm je Stunde
Ungleichmäßig, zeitlich nicht abschätzbar
Gleichmäßig, 0,1 Promille je Stunde
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?

Fußgänger - insbesondere Kinder - kommen plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervor
Türen werden zur Straßenseite oft unachtsam geöffnet
Anfahrende Fahrzeuge scheren unerwartet aus
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136 / 3 Fehlerpunkte
Was endet hier?

Eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot
Vorausgegangene Streckenverbote
Eine Zone mit absolutem Haltverbot
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