
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
 überfragt
03.02.2005, 12:31 Uhr
Welche Versicherung zahlt Lohnausfallkosten...
Hallo!
Bin mit dem Auto meiner Freundin gefahren, hatten einen schweren Wildunfall, bei dem sie aus dem Auto geschleudert wurde und sehr schwer verletzt wurde. Ihr geht es mittlerweile zum Glüpck wieder ganz gut, meine Frage nun: Welche Versicherung zahlt ihr z.B. Lohnausfall und ggf. Schmerzensgeld. Ich selbst habe eine private Haftpflicht, die jedoch für den Schaden nicht aufkommt, laut Aussage meiner Versicherung. Mein KFZ-Haftlicht ist davon ja auch nicht betroffen. Habe einen Brief bekommen vom Rechtsanwalt meiner Freundin, der möchte nun wissen, ob ich noch eine andere Versicherung habe, über die wir die Schadensregulierung vornehmen könnten. Aber habe keine anderen Versicherungen. Bekommt meine Freundin nun gar nichts oder müsste sie theoretisch gegen mich vor Gericht gehen, oder gegen meine Versicherung??? Oder muss ich das sogar notfalls aus eigener Tasche zahlen. Bitte dringend um eure Hilfe, blicke nicht ganz durch...
:o(((
Vielen Dank für eure Antworten...
Der Überfragte

 Georg_g
03.02.2005, 17:36 Uhr
zu: Welche Versicherung zahlt Lohnausfallkosten...
Deine Privathaftpflicht kommt nicht in Frage, weil der Unfall ja beim Führen eines Kraftfahrzeuges entstanden ist. Also kommen zunächst nur die Kraftfahrtversicherungen in Frage.
Die Haftpflicht zahlt nur Fremdschäden. Sowohl das defekte Auto als auch die Verletzungen deiner Freundin sind aber aus ihrer Sicht keine Fremdschäden, sondern Eigenschäden. Für den Schaden am Auto kommt die Teilkasko auf, sofern sie eine solche abgeschlossen hat.
Schmerzensgeld kann man nur von einem anderen verlangen, der einem schuldhaft eine Verletzung zugefügt hat. Das Wildschwein kannst du aber nicht verklagen, daher gibt es hier auch kein Schmerzensgeld.
Lohnausfall bekommt sie ebenfalls nicht, wenn sie selbständig ist, es denn, sie hätte eine private Lohnausfallversicherung abgeschlossen.
Als Angestellte bekommt sie 6 Wochen lang Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, danach von der Krankenkasse. Unter Umständen könnte sie etwas von einer privaten Unfallversicherung bekommen, sofern sie eine solche abgschlossen hat. Allerdings vermute ich auch hier, dass in den Versicherungsbedingungen Schäden durch Autounfälle ausgeschlossen sind.
Du selbst musst ebenfalls nichts bezahlen, wofür auch? Und deine Freundin kann dich auch nicht vor Gericht zerren, weshalb denn auch?
Es gibt Schadensfälle, für die einfach keine Versicherung zuständig ist. Man nennt das dann eben Pech oder Unglück.
 Marcel87
03.02.2005, 20:11 Uhr
zu: Welche Versicherung zahlt Lohnausfallkosten...
ich habe mal eine ganz andere frage: wie ist es passiert, dass sie aus dem auto gescheludert wurde? ich meine, ein wildunfall kann schon heftig sein, aber im normalfall sollte der sicherheitsgurt, wenn nicht sogar die fahrgastzelle ein rausschleudern verhindern, richtig?
ich kann dir nur viel glück wünschen, und weiterhin gute besserung an deine freundin!
 überfragt
04.02.2005, 08:04 Uhr
zu: Welche Versicherung zahlt Lohnausfallkosten...
Vielen Dank für eure Antworten.
@Georg_g
Wenn sie - mal einfach fiktiv gesehen, mir die Schuld am Unfall geben würde, weil ich vielleicht auf das Wildschein hätte zufahren sollen (so das wir nicht von der Straße abgekommen wären) und aufgrund dessen Schadensersatzansprüche gegen mich stellen würde, dann könnten wir doch theoretisch schon vor Gericht landen, oder?
@Marcel87
Wie sie sich die Verletzungen zugezogen hat, kann man im nachhinein nicht mehr genau sagen. Aufgrund des Wildschweins sind wir durch ein starkes Bremsmanöver und Glätte rechts von der Straße abgekommen, dann über die Fahrbahn rüber geflogen, auf der anderen Grabenseite mit dem Dach nach unten zum stehen gekommen. Ob sie rausgefallen ist, oder sich im Auto erst losgemacht hat, wissen wir nicht und sie selbst kann sich auch nicht mehr dran erinnern. Ob sie angeschnallt war, kann ich nicht sagen...
Eine verdammt verzwickte Situation für alle Beteiligten... :o(
 Georg_g
04.02.2005, 19:34 Uhr
zu: Welche Versicherung zahlt Lohnausfallkosten...
@Georg_g
Wenn sie - mal einfach fiktiv gesehen, mir die Schuld am Unfall geben würde, weil ich vielleicht auf das Wildschein hätte zufahren sollen (so das wir nicht von der Straße abgekommen wären) und aufgrund dessen Schadensersatzansprüche gegen mich stellen würde, dann könnten wir doch theoretisch schon vor Gericht landen, oder?
Irgendwie verstehe ich nicht, warum du es darauf anlegen willst, verklagt zu werden. Selbst wenn du wirklich zum Schadensersatz verpflichtet wärst, dann müsstest du das ja aus eigener Tasche bezahlen, da auch hier keine Versicherung zuständig wäre.
Darüber hinaus sehe ich hier kein Verschulden deinerseits. Die Rechtsprechung hat Ausweichmanöver mit anschließendem Unfall nur dann als grob fahrlässig eingestuft, wenn es sich um ein Kleintier gehandelt hat, bei dem keine echte Gefahr für die Fahrzeuginsassen bestand. Wer also wegen einer Kröte oder einem Eichhörnchen ausweicht und am Baum landet, der hat keine Ansprüche gegen seine Kaskoversicherung.
Bei einem Wildschwein trifft das so aber nicht zu. Da aber offenbar kein Kaskoschutz bestand, ist hier auch nichts zu holen, ebenso wenig wie bei der Haftpflicht, da ja kein Fremdschaden vorliegt.
 überfragt
08.02.2005, 08:56 Uhr
zu: Welche Versicherung zahlt Lohnausfallkosten...
Natürlich lege ich´s um himmelswillen nicht drauf an verklagt zu werden - wer will das schon?
Mache mir nur sehr viele Gedanken und bin in Sachen Versicherungsschutz und Strafmaß aufgrund meines Unfalls nicht gerade überinformiert.
Zum Thema Kaskoversicherung:
Meine Freundin hat eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Diese sollte eigentlich zahlen. Allerdings sind meine Unterlagen noch bei der Staatsanwaltschaft. Die Versicherung zahlt so weit ich weis jedoch erst, wenn ein Urteil vorliegt.
Vielen Dank für eure Hilfe
Liebe Grüße
Der Überfragte
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-015-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?

Ich muss nur den blauen Pkw durchfahren lassen
Ich muss die beiden anderen Pkw durchfahren lassen
Ich darf vor den beiden anderen Pkw abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild erlaubt?

Rechtsabbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach vorherigem Anhalten, sofern niemand behindert oder gefährdet wird
Rechtsabbiegen nur, wenn die Ampel "Grün" zeigt
Rechtsabbiegen ohne anzuhalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B / 3 Fehlerpunkte
Warum müssen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Weil beim Bremsen erhöhte Rutschgefahr besteht
Weil ein Fahrzeug von rechts kommen könnte
Weil das von links kommende Auto Vorfahrt hat
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|