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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jane
27.01.2005, 13:57 Uhr

bei rot geblendet - falsche ampel gesehen - geblitzt

Ich bin heute auch über eine rote ampel gefahren. Die Sache ist nur die ich stand an der ampel und hab gewartet bis sie umschaltet; da die sonne mich geblendet hat konnte ich nur mit hab offenen augen hinsehen und hab dann die ampel der rechtsabbieger angeschaut (ich fuhr gerade aus),
als die grün wurde bin ich zu gefahere.... blöd.
Was kann mir passieren??
Ps: obwohl ein deutliches Blitzgerät vor der ampel war hab ich nichts bemerkt. Ist das möglich????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
27.01.2005, 15:37 Uhr

zu: bei rot geblendet - falsche ampel gesehen - geblitzt

Dir passiert das gleiche wie jedem anderen der bei Rot drüber fährt. Eigendlich solltest du noch eine Strafe grigen weil du gefahren bist obwohl du nicht gescheit sehen konntest, das ist gefährlich und man darf es desshalb auch nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
27.01.2005, 17:32 Uhr

zu: bei rot geblendet - falsche ampel gesehen - geblitzt

Normalerweise merkt man den Blitz schon. Wenn du auf das Umschalten gewartet hast, müsste es ja schon eine sehr lange Rot-Zeug vergangen sind, also nicht nur ein paar sekunden, das fällt normalerweise auf, wenn du Glück hast, bekommst du dann (wenn du überhaupt geblitzt wurdest) nur eine niedrigere Geldstrafe und z.b. kein Fahrverbot. Da eben kein "gewöhnlicher" Rotlichverstoß vorlag.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jane
27.01.2005, 19:01 Uhr

zu: bei rot geblendet - falsche ampel gesehen - geblitzt

Danke für die schnelle antwort. Ich geh morgen mal auf die stelle und frag nach...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schnapsi das Alkodil
03.02.2005, 14:47 Uhr

zu: bei rot geblendet - falsche ampel gesehen - geblitzt

Wow, was für ne´ geile Ausrede.

Kauf Dir mal ne`Sonnenbrille.

Dann kannst Du ja die selbe Ausrede wieder bringen wenns Dich mit 100 inner 30-Zone blitzt. "Habs nicht gesehen weil die Sonnenbrille so dunkel war"

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.02.2005, 15:25 Uhr

zu: bei rot geblendet - falsche ampel gesehen - geblitzt

LG Itzehoe: "Ein Straftat- oder Ordnungswidrigkeitsbestand ist auch dann einem Fahrzeugführer voll anzulasten, wenn er vorgibt, von der Sonne geblendet worden zu sein."

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B

Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben

Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird

Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-005 / 3 Fehlerpunkte

Mit welchem Verhalten von Kindern müssen Sie an Zebrastreifen rechnen?

Sie schätzen Geschwindigkeit und Entfernung herannahender Fahrzeuge immer richtig ein und warten am Fahrbahnrand

Sie kehren ohne erkennbaren Grund auf dem Zebrastreifen um und laufen zurück

Sie laufen auf den Zebrastreifen, ohne auf den Verkehr zu achten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-004 / 3 Fehlerpunkte

Welche Besonderheiten ergeben sich in der kalten Jahreszeit beim Befahren von Alleen?

Nasses Laub sowie Reif-, Eis- und Schneeglätte sind vor allem auf gewölbten Fahrbahnen besonders gefährlich

Auf gepflasterten Fahrbahnen entsteht häufiger und überraschender Reif- und Eisglätte als auf anderen Fahrbahnen

Alleen sind im Winter besonders sicher, weil die Baumkronen die Straße vor Schnee schützen