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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jane
27.01.2005, 13:57 Uhr

bei rot geblendet - falsche ampel gesehen - geblitzt

Ich bin heute auch über eine rote ampel gefahren. Die Sache ist nur die ich stand an der ampel und hab gewartet bis sie umschaltet; da die sonne mich geblendet hat konnte ich nur mit hab offenen augen hinsehen und hab dann die ampel der rechtsabbieger angeschaut (ich fuhr gerade aus),
als die grün wurde bin ich zu gefahere.... blöd.
Was kann mir passieren??
Ps: obwohl ein deutliches Blitzgerät vor der ampel war hab ich nichts bemerkt. Ist das möglich????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
27.01.2005, 15:37 Uhr

zu: bei rot geblendet - falsche ampel gesehen - geblitzt

Dir passiert das gleiche wie jedem anderen der bei Rot drüber fährt. Eigendlich solltest du noch eine Strafe grigen weil du gefahren bist obwohl du nicht gescheit sehen konntest, das ist gefährlich und man darf es desshalb auch nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
27.01.2005, 17:32 Uhr

zu: bei rot geblendet - falsche ampel gesehen - geblitzt

Normalerweise merkt man den Blitz schon. Wenn du auf das Umschalten gewartet hast, müsste es ja schon eine sehr lange Rot-Zeug vergangen sind, also nicht nur ein paar sekunden, das fällt normalerweise auf, wenn du Glück hast, bekommst du dann (wenn du überhaupt geblitzt wurdest) nur eine niedrigere Geldstrafe und z.b. kein Fahrverbot. Da eben kein "gewöhnlicher" Rotlichverstoß vorlag.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jane
27.01.2005, 19:01 Uhr

zu: bei rot geblendet - falsche ampel gesehen - geblitzt

Danke für die schnelle antwort. Ich geh morgen mal auf die stelle und frag nach...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schnapsi das Alkodil
03.02.2005, 14:47 Uhr

zu: bei rot geblendet - falsche ampel gesehen - geblitzt

Wow, was für ne´ geile Ausrede.

Kauf Dir mal ne`Sonnenbrille.

Dann kannst Du ja die selbe Ausrede wieder bringen wenns Dich mit 100 inner 30-Zone blitzt. "Habs nicht gesehen weil die Sonnenbrille so dunkel war"

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.02.2005, 15:25 Uhr

zu: bei rot geblendet - falsche ampel gesehen - geblitzt

LG Itzehoe: "Ein Straftat- oder Ordnungswidrigkeitsbestand ist auch dann einem Fahrzeugführer voll anzulasten, wenn er vorgibt, von der Sonne geblendet worden zu sein."

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