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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schnapsi das Alkodil
01.02.2005, 20:52 Uhr

zu: Bundeswehrkonvoi!!!nicht komplett überholt

Das macht gar nix. Hundeswehrkonvois müssen gekennzeichnet und von Bullerei begleitet werden, wenn sie nicht überholt oder passiert werden dürfen oder können und sie den normalen Strassenverkehr behindern. 60km/h sind innerorts und in Fussgängerzonen :-) ja eh schnell genug. Ausserorts, auf Land- und Bundesstrassen und auf Autobahnen kannst Du die Fahrzeuge der Hundeswehr überholen so oft und soweit Du willst, solange Du niemanden gefärdest. Die STVO zählt auch für die und zwar ohne Einschränkungen,wenn nix gekennzeichnet ist oder kein Begleitschutz da ist. (Begleitschutz schützt vor allem uns)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.02.2005, 21:11 Uhr

zu: Bundeswehrkonvoi!!!nicht komplett überholt

Schnapsi, woher nimmst Du denn, dass BW- Konwois von der Polizei begleitet werden müssen? Im Übrigen reicht gelbes Blinklicht als Kennzeichnung aus.
Lange Verbände müssen Zwischenräume zum Etappenüberholen lassen, ansonsten darf man in den Konvoi nicht einscheren.
--> § 17 StVO

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.02.2005, 00:25 Uhr

zu: Bundeswehrkonvoi!!!nicht komplett überholt

In diesem Fall darfst Du den Konvoi gar nicht erst überholen. Du darfst nur überholen, wenn Du die ganze Überholstrecke einsehen kannst und ausschließen kannst, dass Du während des Überholvorgangs Gegenverkehr behinderst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas0815
02.02.2005, 11:20 Uhr

zu: Bundeswehrkonvoi!!!nicht komplett überholt

Das Thema hatten wir doch schon :)
Du darfst problemlos in einen BW Konvoi einscheren, da der sowieso zwischen den einzelnen Fahrzeugen genug Abstand laesst, und zwar zu eben diesem Zweck.
Gruss
Andreas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.02.2005, 15:19 Uhr

zu: Bundeswehrkonvoi!!!nicht komplett überholt

Wenn ich für diese Tat bestraft werden würde, was müsste ich zahlen bzw. Punkte oder so?

Obwohl in der StVO steht, dass ein geschlossener Verband nur in den dafür freigelassenen Stellen unterbrochen werden darf, ist ein Verstoß gegen diese Vorschrift nicht bußgeldbewehrt. Das kostet dich also gar nix.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B / 3 Fehlerpunkte

Weshalb ist es möglich, dass ein Fahrer das Zeichen "Vorfahrt gewähren" an der nächsten Kreuzung nicht wahrnimmt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B

Ausbau und Verlauf der Straße erwecken den Eindruck einer Vorfahrtstraße

Die durchgehende Beleuchtung kann zu der Annahme verleiten, an der Kreuzung Vorfahrt zu haben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-015-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-015-B

Ich muss die beiden anderen Pkw durchfahren lassen

Ich muss nur den blauen Pkw durchfahren lassen

Ich darf vor den beiden anderen Pkw abbiegen