Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schnapsi das Alkodil
01.02.2005, 20:52 Uhr

zu: Bundeswehrkonvoi!!!nicht komplett überholt

Das macht gar nix. Hundeswehrkonvois müssen gekennzeichnet und von Bullerei begleitet werden, wenn sie nicht überholt oder passiert werden dürfen oder können und sie den normalen Strassenverkehr behindern. 60km/h sind innerorts und in Fussgängerzonen :-) ja eh schnell genug. Ausserorts, auf Land- und Bundesstrassen und auf Autobahnen kannst Du die Fahrzeuge der Hundeswehr überholen so oft und soweit Du willst, solange Du niemanden gefärdest. Die STVO zählt auch für die und zwar ohne Einschränkungen,wenn nix gekennzeichnet ist oder kein Begleitschutz da ist. (Begleitschutz schützt vor allem uns)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.02.2005, 21:11 Uhr

zu: Bundeswehrkonvoi!!!nicht komplett überholt

Schnapsi, woher nimmst Du denn, dass BW- Konwois von der Polizei begleitet werden müssen? Im Übrigen reicht gelbes Blinklicht als Kennzeichnung aus.
Lange Verbände müssen Zwischenräume zum Etappenüberholen lassen, ansonsten darf man in den Konvoi nicht einscheren.
--> § 17 StVO

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.02.2005, 00:25 Uhr

zu: Bundeswehrkonvoi!!!nicht komplett überholt

In diesem Fall darfst Du den Konvoi gar nicht erst überholen. Du darfst nur überholen, wenn Du die ganze Überholstrecke einsehen kannst und ausschließen kannst, dass Du während des Überholvorgangs Gegenverkehr behinderst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas0815
02.02.2005, 11:20 Uhr

zu: Bundeswehrkonvoi!!!nicht komplett überholt

Das Thema hatten wir doch schon :)
Du darfst problemlos in einen BW Konvoi einscheren, da der sowieso zwischen den einzelnen Fahrzeugen genug Abstand laesst, und zwar zu eben diesem Zweck.
Gruss
Andreas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.02.2005, 15:19 Uhr

zu: Bundeswehrkonvoi!!!nicht komplett überholt

Wenn ich für diese Tat bestraft werden würde, was müsste ich zahlen bzw. Punkte oder so?

Obwohl in der StVO steht, dass ein geschlossener Verband nur in den dafür freigelassenen Stellen unterbrochen werden darf, ist ein Verstoß gegen diese Vorschrift nicht bußgeldbewehrt. Das kostet dich also gar nix.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-104-B / 3 Fehlerpunkte

Nach dem Linksabbiegen wollen Sie sofort rechts abbiegen. Wie ordnen Sie sich ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-104-B

Wie der

- grüne Pkw

- rote Pkw

- blaue Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B

Links weiterfahren

Nur Warnzeichen geben und weiterfahren

Abbremsen und notfalls anhalten