
pierre1
02.02.2005, 19:02 Uhr
wiederholte verkehrszuwiderhandlung
Hallo,
ich habe eine wiederholte Verkehrszuwiderhandlung nach Abschnitt A innerhalb der Probezeit begangen nach einem Aufbauseminar laut brief muss ich eine gebühr bezahlen und hab die gelegenheit eine verkehrspsychologische beratung zu machen was nicht da steht ist ob meine probezeit jetzt nochmal verlängert wird.
Wer kann mir da eine auskunft geben?

durbanZA
02.02.2005, 19:57 Uhr
zu: wiederholte verkehrszuwiderhandlung
IdR wird Deine Probezeit automatisch von zwei auf vier Jahre verlängert.

Georg_g
02.02.2005, 20:11 Uhr
zu: wiederholte verkehrszuwiderhandlung
Da du ja schon an einem Aufbauseminar teilgenommen hast, wurde schon damals die Probezeit von 2 auf 4 Jahre verlängert. Eine weitere Verlängerung, also über die 4 Jahre hinaus, gibt es nicht.
Der zweite Verstoß hat (außer dem Bußgeld und den Punkten) also keine speziellen Auswirkungen bezüglich des Führerscheins auf Probe und die Teilnahme an der verkehrspsych. Beratung ist freiwillig.
Aber Vorsicht: Kommt jetzt innerhalb deiner restlichen Probezeit noch ein dritter Verstoß hinzu, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bis dahin ist also äußerste Zurückhaltung angesagt.