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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pierre1
02.02.2005, 19:02 Uhr

wiederholte verkehrszuwiderhandlung

Hallo,
ich habe eine wiederholte Verkehrszuwiderhandlung nach Abschnitt A innerhalb der Probezeit begangen nach einem Aufbauseminar laut brief muss ich eine gebühr bezahlen und hab die gelegenheit eine verkehrspsychologische beratung zu machen was nicht da steht ist ob meine probezeit jetzt nochmal verlängert wird.
Wer kann mir da eine auskunft geben?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.02.2005, 19:57 Uhr

zu: wiederholte verkehrszuwiderhandlung

IdR wird Deine Probezeit automatisch von zwei auf vier Jahre verlängert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.02.2005, 20:11 Uhr

zu: wiederholte verkehrszuwiderhandlung

Da du ja schon an einem Aufbauseminar teilgenommen hast, wurde schon damals die Probezeit von 2 auf 4 Jahre verlängert. Eine weitere Verlängerung, also über die 4 Jahre hinaus, gibt es nicht.

Der zweite Verstoß hat (außer dem Bußgeld und den Punkten) also keine speziellen Auswirkungen bezüglich des Führerscheins auf Probe und die Teilnahme an der verkehrspsych. Beratung ist freiwillig.

Aber Vorsicht: Kommt jetzt innerhalb deiner restlichen Probezeit noch ein dritter Verstoß hinzu, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bis dahin ist also äußerste Zurückhaltung angesagt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Wovon ist der Bremsweg abhängig?

Vom Zustand der

- Bereifung

- Fahrbahnoberfläche

- Bremsanlage

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen

Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen

Sie dürfen nicht halten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?

Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist

In Einbahnstraßen

Wenn die Schienen zu weit rechts liegen