StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)

Fassung des Inkrafttretens vom 01.09.2009. Zuletzt geändert durch: Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 52 S. 2631, ausgegeben zu Bonn am 13. August 2009).

Anlage 4

zu § 43 Absatz 3

Verkehrseinrichtungen

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lfd. Nr.Zeichen und ZusatzzeichenGe- oder Verbote
Erläuterungen
Abschnitt 1: Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen
1Zeichen 600
StVO, Verkehrszeichen Nr. 600: Absperrschranke
Absperrschranke
2Zeichen 605
StVO, Verkehrszeichen Nr. 605: Pfeilbake, Leitbake
Pfeilbake, Leitbake
3Zeichen 628
StVO, Verkehrszeichen Nr. 628: Leitschwelle mit Leitbake
Leitschwelle mit Leitbake
4Zeichen 629
StVO, Verkehrszeichen Nr. 629: Leitbord mit Leitbake
Leitbord mit Leitbake
zu 3 und 4Erläuterung
Leitschwelle und Leitbord haben die Funktion einer vorübergehend gültigen Markierung.
5Zeichen 610
StVO, Verkehrszeichen Nr. 610: Leitkegel
Leitkegel
6Zeichen 615
StVO, Verkehrszeichen Nr. 615: fahrbare Absperrtafel
fahrbare Absperrtafel
7Zeichen 616
StVO, Verkehrszeichen Nr. 616: fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil
fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil
zu 1 bis 7Erläuterung
1. Die Einrichtungen verbieten das Befahren der so gekennzeichneten Straßenfläche und leiten den Verkehr an dieser Fläche vorbei.
2. Warnleuchten an diesen Einrichtungen zeigen rotes Licht, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist, sonst gelbes Licht oder gelbes Blinklicht.
3. Zusammen mit der Absperrtafel können überfahrbare Warnschwellen verwendet werden, die quer zur Fahrtrichtung vor der Absperrtafel ausgelegt sind.
Abschnitt 2: Einrichtungen zur Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen oder sonstigen gefährlichen Stellen
8Zeichen 625
StVO, Verkehrszeichen Nr. 625: Richtungstafel in Kurven
Richtungstafel in Kurven
Erläuterung
Die Richtungstafel in Kurven kann auch in aufgelöster Form angebracht sein.
9Zeichen 626
StVO, Verkehrszeichen Nr. 626: Leitplatte
Leitplatte
10Zeichen 627
StVO, Verkehrszeichen Nr. 627: Leitmal
Leitmal
Erläuterung
Leitmale kennzeichnen in der Regel den Verkehr einschränkende Gegenstände. Ihre Ausführung richtet sich nach der senkrechten, waagerechten oder gewölbten Anbringung beispielsweise an Bauwerken, Bauteilen, Gerüsten.
Abschnitt 3: Einrichtungen zur Kennzeichnung des Straßenverlaufs
11Zeichen 620
StVO, Verkehrszeichen Nr. 620: Leitpfosten (links, rechts)
Leitpfosten (links, rechts)
Erläuterung
Um den Verlauf der Straße kenntlich zu machen, können an den Straßenseiten Leitpfosten in der Regel im Abstand von 50 m und in Kurven verdichtet stehen.
Abschnitt 4: Warntafel zur Kennzeichnung von Fahrzeugen und Anhängern bei Dunkelheit
12Zeichen 630
StVO, Verkehrszeichen Nr. 630: Parkwarntafel
Parkwarntafel
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