StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)

Fassung des Inkrafttretens vom 01.09.2009. Zuletzt geändert durch: Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 52 S. 2631, ausgegeben zu Bonn am 13. August 2009).

Anlage 1

zu § 40 Absatz 6 und 7

Allgemeine und besondere Gefahrzeichen

123
lfd. Nr.Zeichen und ZusatzzeichenGe- oder Verbote
Erläuterungen
Abschnitt 1: Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6)
1Zeichen 101
StVO, Verkehrszeichen Nr. 101: Gefahrstelle
Gefahrstelle
Erläuterung
Ein Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen.
2Zeichen 102
StVO, Verkehrszeichen Nr. 102: Kreuzung oder Einmündung
Kreuzung oder Einmündung
Erläuterung
Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
3Zeichen 103
StVO, Verkehrszeichen Nr. 103: Kurve
Kurve
4Zeichen 105
StVO, Verkehrszeichen Nr. 105: Doppelkurve
Doppelkurve
5Zeichen 108
StVO, Verkehrszeichen Nr. 108: Gefälle
Gefälle
6Zeichen 110
StVO, Verkehrszeichen Nr. 110: Steigung
Steigung
7Zeichen 112
StVO, Verkehrszeichen Nr. 112: unebene Fahrbahn
unebene Fahrbahn
8Zeichen 114
StVO, Verkehrszeichen Nr. 114: Schleuder- oder Rutschgefahr
Schleuder- oder Rutschgefahr
Erläuterung
Schleuder- oder Rutschgefahr bei Nässe oder Schmutz
9Zeichen 117
StVO, Verkehrszeichen Nr. 117: Seitenwind
Seitenwind
10Zeichen 120
StVO, Verkehrszeichen Nr. 120: verengte Fahrbahn
verengte Fahrbahn
11Zeichen 121
StVO, Verkehrszeichen Nr. 121: einseitig verengte Fahrbahn
einseitig verengte Fahrbahn
12Zeichen 123
StVO, Verkehrszeichen Nr. 123: Arbeitsstelle
Arbeitsstelle
13Zeichen 124
StVO, Verkehrszeichen Nr. 124: Stau
Stau
14Zeichen 125
StVO, Verkehrszeichen Nr. 125: Gegenverkehr
Gegenverkehr
15Zeichen 131
StVO, Verkehrszeichen Nr. 131: Lichtzeichenanlage
Lichtzeichenanlage
16Zeichen 133
StVO, Verkehrszeichen Nr. 133: Fußgänger
Fußgänger
17Zeichen 136
StVO, Verkehrszeichen Nr. 136: Kinder
Kinder
18Zeichen 138
StVO, Verkehrszeichen Nr. 138: Radfahrer
Radfahrer
19Zeichen 142
StVO, Verkehrszeichen Nr. 142: Wildwechsel
Wildwechsel
Abschnitt 2: Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang (zu § 40 Absatz 7)
20Zeichen 151
StVO, Verkehrszeichen Nr. 151: Bahnübergang
Bahnübergang
21Zeichen 156
StVO, Verkehrszeichen Nr. 156: Bahnübergang mit dreistreifiger Bake
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake
Erläuterung
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake etwa 240 m vor dem Bahnübergang. Die Angabe erheblich abweichender Abstände kann an der dreistreifigen, zweistreifigen und einstreifigen Bake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern erfolgen.
22Zeichen 159
StVO, Verkehrszeichen Nr. 159: zweistreifige Bake
zweistreifige Bake
Erläuterung
Zweistreifige Bake etwa 160 m vor dem Bahnübergang
23Zeichen 162
StVO, Verkehrszeichen Nr. 162: einstreifige Bake
einstreifige Bake
Erläuterung
Einstreifige Bake etwa 80 m vor dem Bahnübergang
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