Beschleunigungsspur
»Darf man beim Einfädeln in die Autobahn rechts überholen?«
Ja.
Man hat zwar keine Vorfahrt, wenn man sich einfädelt, aber es ist in der
StVO ausdrücklich gestattet, auf Beschleunigungsstreifen rechts schneller
zu fahren als links. Das kann in einigen Situationen, auch in der Prüfung,
sinnvoll sein. Beispielsweise, wenn mehrere Lkws hintereinander unterwegs sind
und man durch einen beherzten Spurt ganz nach vorne gelangt. Besser ist es aber,
wenn man solche Manöver bereits üben konnte. Natürlich eignen sich
Beschleunigungsspuren, die zum Schluss mit einer Leitplanke enden, eher nicht
für diese Aktionen.
Auf Verzögerungsstreifen hingegen ist es nicht gestattet, schneller als
der fließende Verkehr links zu fahren.
Für die Wortklauber sei gesagt, dass es auch verboten ist, von der Autobahn
nach rechts auf die Beschleunigungsspur zu wechseln, um dort den Vordermann zu
überholen. So fantasievoll bei der Auslegung des Verordnungstextes sind Verkehrsrichter
nämlich nicht.
Markus schreibt uns dazu:
»Eine nette Unsitte herrscht in unserer Region. Dort wird meistens gleich zur Mitte des Beschleunigungsstreifens auf die Autobahn gezogen. Im Schnitt mit Geschwindigkeiten von 50 bis 80 km/h. Der fließende Verkehr, da er ja schneller ist, wird so quasi abgebremst (Vorfahrtsverletzung?) oder muss einen riskanten Fahrbahnwechsel in Kauf nehmen. Mit einem normalen 72-PS-Golf schafft man "im Spurt" zum Ende des Beschleunigungsstreifens locker 100 bis 110 km/h, was zum ersten Einfädeln ja schon ausreicht. Naja, jedenfalls ernte ich immer böse Blicke, wenn ich dann auf dem Beschleunigungsstreifen den Lebensmüden überhole.«
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